Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41833 Fragen gestellt, davon sind 43 Fragen noch unbeantwortet.
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Eine Änderung von Artikel 1 und Artikel 20 des Grundgesetzes ist nach Artikel 79, Absatz 3 nicht möglich. Aber wäre nicht eine Änderung von Artikel 79 möglich? Damit könnte man doch die Ewigkeitsgarantie streichen und dann die Artikel ändern. Ob die entsprechende Zweidrittel-Mehrheit zustande käme, sei mal dahingestellt.

Glaubst du, dass das, oder der Versuch schon, zu einer Revolte der Bevölkerung gegen den Staat führen würde?

Leviathan
Die herrschende Meinung ist, dass die Ewigkeitsgarantie implizit auch für diesen Artikel gilt, weil er sonst nicht den Zweck erfüllen könnte, den er erfüllen soll. Das Bundesverfassungsgericht würde also so eine Änderung auch nicht akzeptieren.

Wenn man so etwas versuchen würde, glaube ich aber trotzdem nicht an eine Revolte. Dazu ist das deutsche Volk einfach zu friedlich. 154218d4.gif