Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41833 Fragen gestellt, davon sind 43 Fragen noch unbeantwortet.
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#43866
Das deutsche Rechtssystem kennt verschiedene Auslegungsmethoden, dazu gehört auch die historische. Demnach ist durchaus von Bedeutung, was sich der Gesetzgeber damals bei einer Norm gedacht hat, wenn auch nicht ausschließlich.
Nur am reinen Wortlaut zu arbeiten ist jedenfalls falsch, so funktioniert unser Rechtssystem einfach nicht.
Na ja, in dem Fall ist es nicht sonderlich hilfreich, danach zu gehen, was sich der Gesetzgeber gedacht hat, weil die Verfassungsväter beim Schutz der Ehe nicht an Verbindungen zwischen Homosexuellen dachten, sondern an die Privilegierung gegenüber unehelich zusammenlebenden Partnern (also an die "wilde Ehe").