Frag den Hasen

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Aus deinem Erklärtext zur Bundestagswahl zur Auflösung des Bundestags:
"Der erste Grund ist, dass der neu gewählte Bundestag es innerhalb von 14 Tagen nicht schafft, einen Kandidaten mit absoluter Mehrheit zum Kanzler zu wählen. In dem Fall kann der Bundespräsident entweder den Kandidaten mit relativer Mehrheit zum Kanzler ernennen oder den Bundestag auflösen. Bislang ist das in der Bundesrepublik noch nicht vorgekommen."

Bislang haben wir ja noch keinen neuen Kanzler. Warum greift dieses Szenario dann nicht? Gibt es da irgendein hintenrum gültiges Provisorium? *am Kopf Kratz*
Es besteht keine unmittelbare Pflicht für den Bundespräsidenten, das zu tun. Es ging bei der Bestimmung dieser Regeln eher darum, dass der Bundespräsident nicht jederzeit das Recht zur Auflösung des Bundestags haben sollte, nur weil er keinen Bock mehr auf das aktuelle Parlament hat.
Im Moment ist es ja so, dass der Steinmeier noch begründete Hoffnung hat, dass da eine Regierung mit parlamentarischer Mehrheit zustandekommen könnte, deswegen hält er die Füße still. Sollte es aber auch mit der Großen Koalition nichts werden und sich die CDU/CSU nicht entscheiden, eine Minderheitsregierung zu versuchen, dann wäre der Bundespräsident im Zugzwang, weil sich sicherlich irgendwann das Bundesverfassungsgericht melden und dran erinnern würde, dass es verfassungsrechtlich nicht vorgesehen (und auch nicht erwünscht) ist, dass die alte Regierung ewig provisorisch im Amt bleibt, ohne vom aktuellen Parlament legitimiert worden zu sein.