Frag den Hasen

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#44113
Zunächst mal: du hast hoffentlich über Paypal bezahlt? Dann greift der Käuferschutz und du solltest das Geld problemlos zurückkriegen, die sind bei PP in der Regel eher auf der Seite des Käufers.

Gratuliere, du hast wohl eine China-Schrott-Tastatur gekauft, die max. 1/4 dieses Preises wert ist (wahrscheinlich nur nen Zwanni) und dem Händler ist das genau so klar und er will sich um das Rückgabegedöns drücken. biggrin.gif
Wenn er zu dem Argument mit den 11 Stellen nichts äußert, deutet das auch darauf hin, dass ihm der Beschiss selbst klar ist.

Was du tun kannst: wie gesagt Käuferschutz aktivieren, ihm auf jeden Fall eine negative Bewertung reindrücken, Ebay einschalten* und es auf die Anzeige seinerseits ankommen lassen (macht der eh nicht). Im Notfall - aber erst später - selbst mit Anwalt aka rechtlichen Schritten drohen.

* Das wird allerdings nicht viel bringen, da Ebay eben leider keine Betrüger sperrt. Kleine Anekdote dazu: ich hab letztes Jahr etwas Kleinkram bei Ebay gekauft (< 10 €), dummerweise per Überweisung bezahlt und den Kram nie erhalten. Die Händlerin hat nie auf meine Nachrichten über Ebay (zunächst freundlich, später deutlicher) reagiert (E-Mailadressen gibts bei Ebay ja leider nicht bzw. Ebay rückt die nicht raus). Ebay macht nichts und sagt im Prinzip nur "klär es mit dem Händler direkt" und danach "wenn du mit PP bezahlt hast, funktioniert so und so der Käuferschutz". Zum Schluss kam "Es tut uns leid, dass mit Ihrem Kauf ein Problem aufgetreten ist. Für diesen Artikel ist leider keine Rückerstattung über den eBay-Käuferschutz möglich" - danke für nichts. dry.gif

Nach einiger Zeit hatte sie 10 negative Bewertungen drin (also kein Einzelfall) und meine Geduld war, sagen wir mal, strapaziert. Ich hab dann den Betrag schriftlich per kurzem Brief zurückgefordert (Postadresse steht bei Ebay ja drin), nichts passiert, dann nochmal mit Einschreiben, welches zurück kam - Empfänger unter der Adresse nicht zu ermitteln. Hatte die Trulla sich also mit einer falschen Adresse registriert oder ist umgezogen. Ich schlauer Fuchs (biggrin.gif ) hab dann bei der Stadtverwaltung dieser Adresse eine Melderegisterauskunft beantragt, die allein ungefähr so viel wie der ursprüngliche Warenwert gekostet hat, also total albern eigentlich, aber ich wollte die Sache irgendwie nicht auf mir sitzen lassen. hm.gif . Hat aber was gebracht, ich hab die aktuelle Adresse bekommen und der Händlerin dann noch ein Einschreiben geschickt (wir sind inzwischen insgesamt beim 3-fachen Betrag des Warenwerts) mit allen Kosten, die mir entstanden sind (Warenwert, Versandkosten, Briefporto, Einschreibenaufschlag, Melderegisterauskunft, Porto für die Auskunft wink.gif ) - und plötzlich ging die Erstattung ganz schnell.

Alibifrage: Klopfer, hätte es in meinem Fall einen einfacheren Lösungsweg gegeben und warum macht Ebay in solchen Betrugsfällen nichts?
Hm, komisch, ich hab in anderen Zusammenhängen von Händlern gehört, die ziemlich schnell gesperrt wurden, weil sich irgendwelche Leute so hartnäckig bei Ebay beschwerten. kratz.gif Hängt vielleicht auch davon ab, wie viel Geld Ebay mit einem Händler verdient?

Einen einfacheren Lösungsweg hätte ich wohl nicht. Du hättest zwar auch Anzeige stellen können, aber die wären vermutlich dann nicht so gründlich gewesen, das zu recherchieren. kratz.gif