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#1849 von Klopfer

Die CDU fordert, Migranten mit Asylbegehren direkt an der Grenze zurückzuweisen, andere meinen, das wäre gegen die Verfassung, das Asylgesetz und außerdem gegen das Europarecht. Doch stimmt das?
Der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, ist da anderer Meinung. Ich nehme an, der kennt sich da aus. :angsthasi:

3 Punkt(e) bei 3 Reaktion(en)
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Rakshiir
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Ich find ja den Titel von der Seite sehr schön.
Sollte doch so sein dass ein Blick auf das Gesetz einem erleichtern sollte zu wissen, was man tun sollte/darf/muss

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Geschrieben am
Gast
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Nichts anderes passiert an den Außengrenzen der EU. Wenn Polen einen Zaun zu Belarus hat, um illegale Grenzübertritte zu verhindern, oder Finnland seine Grenzposten zu Russland dicht macht, weil die Russen ihnen Flüchtlinge zutreiben. Ich sehe kein Problem in der Rechtmäßigkeit. Die Probleme fangen mit der Durchführbarkeit an.
Unser Asylrecht an sich ist ja auch rechtsmäßig, Asylbewerber stellen Anträge, diese werden entschieden und dann müssten die meisten weider gehen. Aber die Verfahren brauchen lange und danach passiert erstmal nichts. Es hapert an der Durchführung.

1
Geschrieben am
Klopfer
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Die Sache ist natürlich die, dass Leute aus Asien oder Afrika, die über unsere Landgrenzen kommen, eigentlich hierzulande gar keinen Asylantrag stellen können dürften, weil die sich eben offensichtlich gar nicht darauf berufen können, aus einem Land zu kommen, in dem ihnen Verfolgung droht.

1
Geschrieben am
Gast
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Und da sidn wir bei der Durchführbarkeit. Wir müssten konsequent alle Landesgrenzen überwachen und alle Asylbewerber aus fremden Staaten zurückweisen. Also wenn Syrer über Polen kommen, müsste man sie konsequenterweise an der Grenze stehen lassen, das wäre dann das Problem der Polen. Das war ja auch der Punkt, an dem die AfD (war es Beatrix von Storch?) sagte, da muss man halt an der Grenze auch mal schießen, was wiederum schon etwas extrem ist. Ich würde sagen, bevor man Menschen erschießt, lässt man sie halt hier einen Antrag stellen, frühstückt das ab und schickt sie wieder heim. Schnellere Rückführungen würde daheim auch zeigen, dass das rausgeworfenes Geld ist, diese Reise nach Europa. Wenn die Leute allerdings jahrelang geduldet werden, lügen die denen zuhause noch wer weiß was vor, weil man ja die Hoffnung der Familie ist. Wird man heimgeschickt, sieht man auch daheim schonungslos, das war nix. Das würde den Schleusern die Kunden abgraben. Man müsste jetzt in das Personal investieren, damit man es hinterher nicht mehr braucht.
Durchführbarkeit der Grenzkontrollen, einerseits muss man das Personal aufbringen und entsprechend ausbilden, Grenzschutz ist kein Wochenendlehrgang, und umgeben von Freunden wie wir sind, haben die personellen Kapazitäten etwas gelitten. Es ist ja auch leider sehr traurig, dass wir mitten in der EU gelegen wieder über Grenzschutz nachdenken müssen. Andererseits macht Deutschland schon sehr häufig eine Gut-Wetter-Diplomatie, wir wollen ja keinen verärgern. Dass Flüchtlinge durch teils zig Mitgliedstaaten der EU ungehindert und unregistriert durchreisen können, um bei uns aufzuschlagen, erfordert eigentlich mal ein ernstes Gespräch unter Außenministern oder gar Regierungschefs.
Aber bevor wir dne anderen ihre Leute vor die Tür stellen, versuchen wir das lieber mit geld zu regeln. Siehe Türkei. Den Erdogan finanzieren wir zu guten Teilen mit stabiler Währung, damit er Flüchtlinge nicht ungehindert in die EU lässt. Man hätte auch die EU Außengrenze zur Türkei hin stärker sichern können (die Griechen habe eine hervorragende Flotte, die haben außer Schulden ja nicht viel, aber Marine können die), aber das wäre auf eine Konfrontation mit der Türkei hinausgelaufen, NATO Partner und strategisch wichtige Position gegen Russland und den Iran. Und wer kann das schon wollen? Dann doch lieber die Angelgenheit mit Geld regeln.

1
Geschrieben am
Klopfer
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Natürlich ist da auch die Frage, wie man die Herkunftsländer zwingt, ihre Leute wieder zurückzunehmen bzw. überhaupt zuzugeben, dass das ihre Landeskinder sind. Da wird man vermutlich nur über Geld gehen können (Entwicklungshilfe daran koppeln), auch wenn ich persönlich gerade bei Straftätern auch vertretbar fände, die mit Fallschirmen über ihren Heimatländern abzuwerfen.

Zu anderen EU-Ländern: Klar müsste man mit denen auch mal reden, auf der anderen Seite haben Länder wie Italien, Spanien und Griechenland nicht zu Unrecht auch einen gehörigen Rochus auf uns, weil Schlepperhelfer private Retter im Mittelmeer auch (über mehrere Ecken) von unseren Steuergeldern finanziert werden.

Auf jeden Fall ist klar, dass man die Anreize reduzieren muss, die überhaupt dazu führen, dass die so gerne hierher wollen.

2
Geschrieben am
(Geändert am 10. September 2024 um 1:34 Uhr)
Gast
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Ja, es hapert an der Durchführbarkeit, nicht daran, dass wir die juristischen Grundlagen nicht hätten. Die Gesetze sind alle da und sie erfüllen ihren Zweck, so man sie entsprechend anwendet.

Die genannten Mittelmeeranreiner haben natürlich besonders unter der Flüchtlingswelle gelitten. Da müssten sich bei der Seesicherung alle EU Staaten wenigstens finanziell besser beteiligen. Und natürlich ist es eine Schande, dass man Mittelmeerinseln zu Ghettos verkommen lässt. In Zeiten elektronischer Kommunikation müsste man doch eine EU Asylbehörde aufbauen können, die mit entsprechenden personellen Kapazitäten die Staaten entlastet und mit den lokalen Behörden zwecks Registrierung und eventueller Rückführung zusammenarbeitet. Aber nein, kocht lieber jeder sein eigenes Süppchen.

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Geschrieben am
Klopfer
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Geschrieben am
Gast
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Aber das ist doch Unsinn was die Behörden da sagen, ein Blick ins Gesetz reicht schon:

Ausweisung aufgrund von Straftaten:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__53.html

Und hier insbesondere:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__54.html

Und was bedeutet Ausweisung eigentlich:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__50.html

Nun ist eine Ausweisung noch keine Abschiebung, aber man könnte die Daumenschrauben deutlich mehr anziehen, als die Behörden in dem Artikel anscheinend tun.

0
Geschrieben am
(Geändert am 12. September 2024 um 13:04 Uhr)
Gast
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Und dass es anders geht sieht man hier:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/islamisches-zentrum-hamburg-leiter-wehrt-sich-gegen-ausweisung-a-e8293102-e2c4-4a2f-a765-ad2e6b692e58

Es ist richtig, dass man politische Agitatoren von Diktaturen einfach mal rausschmeißt. Es geht also doch.

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Geschrieben am
(Geändert am 12. September 2024 um 13:04 Uhr)
Diiter
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Solange man aber keine Abschiebeflüge nach Syrien organisieren will/kann/darf, können diese Leute noch so sehr ausreisepflichtig sein, ihnen passiert momentan faktisch gar nichts.

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Geschrieben am
mischka
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@Diiter: Dich kann man auch nicht abschieben, kannst du also Straftaten begehen, ohne dass dir was passiert?

Natürlich sollte man die abschieben, meinetwegen per Fallschirm, ist nicht mein Problem, ob sie in Syrien klar kommen oder nicht. Aber deswegen sollte man nicht glauben, die Abschiebung sei der einzige Zahn, den der Tiger namens Rechtsstaat hat.

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Geschrieben am
Diiter
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Aus dem Kontext sollte unschwer erkennbar sein, dass sich mein Beitrag auf den aufenthaltsrechtlichen Aspekt bezieht.

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Geschrieben am
Der Elch
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meinetwegen per Fallschirm, ist nicht mein Problem, ob sie in Syrien klar kommen oder nicht.


Das führt uns nirgendwo hin, wo Menschenrechte eine Bedeutung haben.

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Geschrieben am
Klopfer
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Na ja, man sollte nicht so tun, als wären Menschenrechte so was wie Naturgesetze, und man sollte den Begriff "Menschenrechte" nicht so ausweiten, dass daraus immer Pflichten für andere werden, bedingungslos und ohne absehbares Ende Ressourcen und Mühe aufzubringen. Wenn man Leute nämlich dauernd mit dem Hinweis auf Menschenrechte dazu zwingt, teuer ihr eigenes Unglück zu erhalten (etwa, weil man fremde Personen, die eine Gefahr darstellen oder daran arbeiten, das Gesellschaftssystem zu zerstören, unter allen Umständen hegen muss), dann wird das irgendwann dazu führen, dass die Leute irgendwann ganz abwinken, was Menschenrechte und Hilfe für andere angeht, und dann hat man durch seinen Dogmatismus insgesamt die Welt auch nicht verbessert.
Das sehen wir ja jetzt auch gerade hier und in Ländern wie Schweden und Dänemark: Wenn man früher diejenigen rausgeschmissen hätte, die ständig Ärger machen, dann wäre die Ablehnung von Schutzsuchenden insgesamt jetzt nicht so heftig und die geforderten Maßnahmen nicht ganz so drastisch.

Nachtrag: Bei der syrischen Straftäterfamilie ist Stuttgart angeblich machtlos - aber bei einer japanischen Kirchenmusikerin mit eigenem Einkommen ist man unerbittlich.

1
Geschrieben am
(Geändert am 12. September 2024 um 20:41 Uhr)
mischka
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@Klopfer: Der Elch spielt auf diesen Kommentar von mir an.

@Der Elch: Du verkennst hier meiner Meinung nach den springenden Punkt: Es gibt meiner Meinung nach einen Unterschied, ob ich Menschenrechte nicht achte, oder jemand anderen - der Menschenrechte offenbar selbst nicht achtet - nicht davor beschütze, dass andere seine Menschenrechte nicht achten.

Nehmen wir ein Beispiel im Kleinen: Ich sehe, wie ein Typ Der Elch die Fresse poliert. Der Elch blutet schon, und das könnte wohl ganz übel für Elch ausgehen. Ich bin sportlich und könnte einschreiten, allerdings werde ich dabei auch ein paar Verletzungen davon tragen. Der Elch wäre dann gerettet, aber ich hätte Schmerzen. Müsste ich einschreiten? Nein, ich muss nichts tun, was mich in Gefahr bringt, ich muss nichts tun, was mir Schaden zufügen könnte. Also reicht es aus, die Polizei zu verständigen. Alles weitere kann Der Elch mit dem Typen ausmachen, der ihm gerade die Zähne einzeln entfernt. Und nun eine Frage: Wenn ich Der Elch nicht helfe, ist das genauso zu bewerten, als wenn ich ihm selbst die Fresse poliere? Ich finde, da gibt es einen Unterschied, das Strafrecht sieht es ähnlich.

Und nun stellen wir uns mal vor, ich helfe Der Elch und prügele mich für ihn mit dem Angreifer. Der Elch kommt langsam wieder zu sich, und haut mir auf die Fresse. Ist es dann wirklich moralisch verwerflich, wenn ich mich dann - sofern ich die Möglichkeit habe - zurück ziehe, und Der Elch viel Spaß im Kampf wünsche, weil ich nicht mehr einsehe, jemanden zu schützen, der versucht, mir die Fresse zu polieren?

Zu Flüchtlingen: Wir können Ihnen ja gerne Schutz bieten. Ich bin absolut dafür! Ich habe mich mehrfach ehrenamtlich für Flüchtlinge engagiert und so manches graue Haar bekommen, als ich bspw. bei der Kommunikation mit Behördern geholfen habe, und einigen Menschen den Job erklären musste, den Sie gelernt haben, nicht ich. Wenn nun aber jemand es uns damit dankt, dass er oder sie kriminell wird, unsere Menschenrechte mit Füßen tritt, dann halte ich es für keine Missachtung seiner Menschenrechte, wenn ich ihn oder sie einfach nicht mehr beschütze. Ich schädige diese Person selbst nicht aktiv, ich beende lediglich den Schutz. Wenn dieser Person dann etwas passiert, sieht es genau so aus, wie im obigen Beispiel. Wenn Der Elch mich attackiert, nachdem ich mich schützend vor ihn stelle und ich mich dann zurück ziehe, und der Angreifer schlägt Der Elch zu Tode, dann ist das auch nicht mein fucking Problem. Ich wollte ja helfen, aber Der Elch meinte, mich zu attackieren. Selbst schuld. Natürlich ruf ich noch die Polizei, aber alles weitere geht dann vollkommen auf die Konten von Der Elch und dem Angreifer.

Deswegen sage ich bei den schwerkriminellen Flüchtlingen nicht einfach "Töten" oder "aufhängen" oder "kastrieren", wie man ja leider teilweise von rechtsaußen hört, denn das würde meinem Verständnis von Menschenrechten zuwider laufen. Aber wenn man lediglich sagt: "Wenn du unsere Hilfe mit Vergewaltigungen, Morden, und anderen schweren Straftaten vergeltest, dann helfen wir nicht mehr. Und wenn Assad dich killen will, dann nenne uns ein Land, in das wir dich bringen können und das dich haben will. Kannst du keins nennen, halte ich es mit Jean Reno: Lauf schneller, als die, die dich töten wollen.

1
Geschrieben am
Der Elch
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Ich verstehe die Analogie zwar nicht, aber seis drum.

Ich bin der Meinung, soll es doch europäische Auffanglager für abgelehnte Asylbewerber und Ausreisepflichtige geben, deren Herkunftsländer die nicht aufnehmen wollen. Sämtliche EU-Länder verpflichten sich, Sanktionen gegen jene Herkunftsländer zu verhängen, die mit der Anzahl der festgesetzten Insassen skalieren.
Dafür haben die nen Dach über dem Kopf, Zugang zu Hygiene, Wasser, Nahrung und Strom und wir wahren dadurch ihre Menschenrechte.

Da brauche ich nicht wie Argentinien die Leute aus Flugzeugen abwerfen. Das geht dabei nämlich nicht mal nur um die Menschenrechte der Abgeworfenen. Ich hätte keine Lust einen irren Messermusel mit Fallschirm abzuwerfen und der landet auf irgendeinem Feld wo der erst mal nen Kind snapt oder ne Frau vergewaltigt. Zumal ich den Luftraum souveräner Staaten verletzten müsste.

Das ist ein bisschen kurz gedacht und da sind deine seltsamen Analogien irgendwie auch nicht besonders zielführend. Zeigt nämlich meines Erachtens nach nur, dass du versuchst eine Prämisse zu verteidigen (mit vielen Worten, nur ohne Inhalt), die bei näherer Betrachtung reine Polemik ist.
Aber Trump und die AfD doof finden, das Lob ich mir.

Wenn ich nun polemisch sein wollte, müsste ich wohl sagen, du willst die Leute entsorgen. Wie Abfall gewissermaßen (was sie ja auch sind).
Nur betitelte ich fiktive Figuren dergestalt, du reale Menschen implizit.
Bei mir moralinsauer, bei dir relativierend. Geht nicht zusammen, find ich.

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Geschrieben am
(Geändert am 12. September 2024 um 21:07 Uhr)
mischka
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@Der Elch: Und was wäre dann, wenn Person X einen echten Fluchtgrund. Sein Land, nennen wir es Absurdisien um kein echtes zu nennen, will ihn zurück, um ihn zu Tode zu foltern, weil er sich politisch "falsch" engagiert hat.

Nun ist X aber nicht nur politisch engagiert, sondern auch ein Pädokrimineller, der in Deutschland 2 Kinder missbraucht hat. Was machst du mit dem Typ (nachdem er die Haft abgesessen hat)? Das Land will ihn ja zurück. Bringst du ihn zurück? Wohlwissend, dass ihm dort Folter und Tod erwarten?

Hier würde mich wirklich deine Meinung interessieren.

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Geschrieben am
Der Elch
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Laut geltendem Recht darf er nicht. Es gibt keine Auslieferung oder Abschiebung in Länder, wo die Todesstrafe oder Folter droht.

Das wäre ein Asylgrund :D Politische Verfolgung inklusive Todesandrohung.

Die Frage erübrigt sich also.

Wenn er hier rechtskräftig verurteilt wird, oder seine Schuld zweifelsfrei feststeht, was nur dann gegeben ist, wenn er vor einem rechtsstaatlichen Gericht verurteilt wurde, kann hier ja gerne über Sicherheitsverwahrung diskutiert werden. EDIT: Falsch gelesen, er ist hier straffällig geworden.
Trotzdem gilt: Politische Verfolgung + Todesandrohung = Asylgrund. Ob mir das persönlich gefällt, andere Frage.
(Ich habs nicht so mit Menschen und Rechten.)

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Geschrieben am
(Geändert am 12. September 2024 um 22:15 Uhr)
Gast
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Das mit der Japanerin ist auch deswgen bitter, da sie nichtmal einen großen Bezug zu Japan hat, sie ist in den Niederlanden aufgewachsen und war erst als Erwachsene das erste Mal in Japan:
https://www.internationale-klavierschule.com/klavierlehrer/klavierunterricht-in-stuttgart/klavierunterricht-bei-mizuki-ikeya/

@Klopfer, der verlinkte Artikel von Dir ist für mich hinter einer PayWall versteckt, aber angerissen wird, dass es lebensbedrohlich für sie wäre nach Japan zu gehen. Kannst Du mehr lesen? Mich würde nur kurz interessieren warum, denn etwas kurios wirkt es dann doch. Japan verfolgt keine Minderheiten (sie ist katholisch) und hat ein sehr gutes Gesundheitswesen, mir erschließt sich nicht die Lebensbedrohlichkeit.

@Diiter, genau das sage ich doch, uns fehlen nicht die Gesetze, es hapert an der Durchführbarkeit. Wir sind in der Lage kriminelle Asylbewerber entsprechend zu sanktionieren und ausreisepflichtig werden zu lassen. Nur die Abschiebung dann durchzusetzen, ist nicht immer so einfach. Andererseits hat man auch letztens 28 Afghanen zurückgeführt. Also unmöglich ist es nicht. Trotzdem würde ich abwägen, um welche Verbrechen es geht, jemanden für einen Taschendiebstahl in ein Bürgerkriegsgebiet zu schicken ist wohl nicht verhältnismäßig. Bei schwerer Körperverletzung als Wiederholungs- und Intensivtäter könnte man schon über solches diskutieren.

Was das moralische Problem der Wahrung von Menschenrechten angeht, würde ich mal den Film "In einer besseren Welt" empfehlen. Sehr sehenswert. Witzigerweise ist der dänische Originaltitel "Rache".

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Geschrieben am
Klopfer
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@Gast: Leider sehe ich auch nur einen Teil des Artikels:

Sie kam zum Orgelstudium nach Stuttgart. Neun Jahre später will die Ausländerbehörde Mizuki Ikeya nach Japan abschieben, obwohl sie ihren Lebensunterhalt selbst verdient. Doch eine Abschiebung wäre lebensgefährlich für die junge Frau.

Das Gefühl, vom Glück besonders großzügig bedacht worden zu sein, ist für Mizuki Ikeya Anfang August ins Gegenteil umgeschlagen. 2015 war die junge Japanerin noch voller Optimismus und Hoffnungen für ihre Zukunft nach Deutschland gekommen. Orgel wollte die junge Katholikin und leidenschaftliche Musikerin studieren. „Noch als Schülerin durfte ich vorspielen“, sagt sie. Sie war dort, wo sie unbedingt hinwollte, als sie in Stuttgart ankam, einen Studienplatz an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in der Fachrichtung Master Orgel bekommen hatte und die dazu notwendige Aufenthaltserlaubnis obendrein. Ein Studentenvisum. Dass sie ihr Studium nicht beenden konnte, ist nicht ihr Versäumnis. Aufgrund von Corona fiel die obligatorische Abschlussprüfung in Form eines Orgelkonzertes aus, erzählt sie. Sie selbst erkrankte später an Corona, was ihrer als Frühchen angeschlagenen Lunge arg zusetzte und es ihr unmöglich machte, sich ihren Lebenstraum zu erfüllen. Immerhin: In Japan hatte sie bereits einen Abschluss.

Es könnte sein, dass es mit ihrer Lunge zu tun hat, vielleicht würde so ein Langstreckenflug sie zu stark belasten?

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Geschrieben am
Gast
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Klingt plausibel. Ich will keinem was unterstellen, aber manchmal dramatisieren solche Artikel ja auch etwas... trotzdem etwas kurios ist es schon, jemand, der eben nicht straffällig geworden ist und etwas zum BIP beiträgt, inklusive Steuern (ich gehe mal davon aus, dass sie ihre Einnahmen ordentlich versteuert) abzuschieben ist zwar ohne Aufenthaltserlaubnis gerechtfertigt, aber es stellt sich die Frage, ob das Gericht da so gut entschieden hat. Es klingt ja ein wenig durch bei den spärlichen Informationen, dass ihr Einkommen aus nicht näher spezifizierten Gründen nicht anerkannt wurde. Also hat sie wohl schon einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt.

Das Problem bei fast allen diesen Fällen ist, dass uns einfach nicht genug Informationen vorliegen, um es umfassend genug beurteilen zu können. So sieht es jedenfalls aus als wäre das nicht so glücklich gelaufen.

3
Geschrieben am
mischka
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Trotzdem gilt: Politische Verfolgung + Todesandrohung = Asylgrund. Ob mir das persönlich gefällt, andere Frage.
(Ich habs nicht so mit Menschen und Rechten.)
Das es aktuell geltendes Recht ist, weiß ich. Die Frage war, inwieweit das sinnvoll ist. Ich bin halt nicht der Auffassung, dass die Bundesrepublik die Würde eines Menschen und seine Rechte untergräbt, wenn sie sich in Ausnahmefällen weigert, einen Menschen, der selbst Menschenrechte für unwichtig hält, davor zu schützen, das andere seine Rechte beschneiden. Würden wir ihn selbst töten wäre es etwas anderes, aber man kann uns nicht dafür verantwortlich machen, was ganz andere Menschen tun. Ich denke, wenn jemand zu einer Nicht-Bewährungsstrafe verurteilt wird, hat sein Asyl verwirkt, egal ob berechtigt ist nicht.

3
Geschrieben am
(Geändert am 13. September 2024 um 5:49 Uhr)
BJ68
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Zu
"Syrische Familie macht effektive Werbung für AfD."

Da wünsch ich mir tschechische Verhältnisse, da regelt sich so etwas
[...]Der erst 17-jährige Khalil H. Er gilt als extrem brutal und aggressiv.
Anfang August ging er in der Stuttgarter Fußgängerzone mit einem Messer auf eine Familie los. Dabei verletzte er drei Männer schwer, einen sogar lebensgefährlich. Begleitet wurde er bei dem Überfall von einem seiner Brüder.
[...]
Ein Bruder von Khalil H. [...] Im Herbst 2023 soll er gemeinsam mit drei weiteren jungen Männern aus Syrien, Irak und dem Iran eine Menschengruppe mit Messern und Macheten angegriffen haben.
[...]
Ein weiterer Bruder, der wegen mehrerer schwerer Straftaten bis vor kurzem im Gefängnis war, soll nach seiner Entlassung mit einem Cuttermesser zwei Mädchen bedroht und dabei ein Handy geraubt haben.
[...]
u.U. sehr schnell von selber:

https://www.novinky.cz/clanek/krimi-zena-ktera-v-ostravske-tramvaji-zachranila-s-pistoli-v-ruce-cestujici-dostala-medaili-40056707

und ja...wenn jemand Messer, Macheten, Cuttermesser nutzt, dann bin ich da durchaus der Meinung, dass der sich etwas mit 9 mm Durchmesser im Sinne von SV und Nothilfe einfangen darf und auch soll.

bj68

0
Geschrieben am
(Geändert am 13. September 2024 um 7:44 Uhr)
Der Elch
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Ich bin halt nicht der Auffassung, dass die Bundesrepublik die Würde eines Menschen und seine Rechte untergräbt, wenn sie sich in Ausnahmefällen weigert, einen Menschen, der selbst Menschenrechte für unwichtig hält, davor zu schützen, das andere seine Rechte beschneiden.


Du, ich bin da im Kern nicht weit weg von dir. Dennoch: Ich finde, jemand in den sicheren Tod zu schicken ist ebenso verwerflich, wie ihn selbst zu töten. Nach diesem Prinzip der Beihilfe werden ja auch heute noch KZ-Männer verurteilt. Die haben den Gashahn zwar nicht aufgedreht, aber sie haben die Leute trotzdem ins Gas geschickt. Und nicht zu Unrecht leben wir in einer Gesellschaft, die sagt, jemanden in den Tod zu schicken ist eine Verwerflichkeit, die wir nicht tolerieren.

Denn wie bei Vorratsdatenspeicherung, Überwachung des öffentlichen Raumes, Hausdurchsuchungen etc., lassen sich entsprechende "Ausnahmen" immer sehr leicht ausweiten. Man schafft ja Werkzeuge des Staates und diese Werkzeuge müssen dergestalt sein, dass sie ein möglicherweise nicht wohlmeinender Staatsapparat nicht missbrauchen kann.

Solange du eine ethisch und moralisch einwandfreie Regierung hast, dann kannst du solche Programme ja fahren. Aber du öffnest Tür und Tor, falls ein Wahnsinniger an die entsprechenden Hebel kommt, der dann eben jeden aus dem Flugzeug werfen lässt.

Insofern, so gehts halt einfach nicht.

Ich finde, die die da sind müssen streng sortiert werden, entsprechend in Lagern konzentriert, die Staaten durch politischen Druck zur Rücknahme bewegt werden und diejenigen, denen in ihren Staaten der Tod droht, versucht man durch finanziell geschmackvoll dotierte Verträge mit Drittstaaten andernorts unterzubringen.
Sollen die doch irgendwo im Kongo in einem Dschungeldorf leben. Wenn man den Kongo entsprechend bezahlt, dass der das mitmacht, warum nicht.
Ansonsten bleiben sie halt im Lager.
Ansonsten werden alle weiteren ohne Triftigen Grund direkt an der Grenze abgewiesen.

Positiver Nebeneffekt: keiner von denen hat Bock hinter Stacheldraht zu leben. Dann kommen auch weniger, wenn sich rumspricht, dass sie entweder im Lager oder im Kongo landen.

Weil linkes Wokeydokey und Multikultitralala ist so gar nicht meine Schiene.
Dennoch müssen wir uns eine gewisse moralische, humanistische Gewandung geben, denn das sind die zentralen Werte aus unserer Aufklärung. Und über Bord werfen, für alimentierte Messermänner und steinzeitliche Religionsfaschisten, das seh ich nicht ein.

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Geschrieben am
Gast
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@Der Elch, ich finde es interessant, dass du hier sagst, wenn ich jemanden zwar nicht selbst töte, aber in den sicheren Tod schicke, das ist das gleiche. Beim Thema Corona-Ansteckung argumentierst du genau andersherum, jemanden anzustecken sollte nicht strafbar sein, denn nicht man selbst tötet, sondern das Virus. Aber vielleicht habe ich auch was überlesen oder falsch interpretiert.

1
Geschrieben am

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