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#1856 von Klopfer

Eine Meldung aus Österreich: Eine Frau war im Dezember 2021 mit dem Coronavirus infiziert, dachte aber, es wäre "nur" eine Bronchitis, und ignorierte daher Quarantänevorschriften. Unabsichtlich steckte sie ihren krebskranken Nachbarn an, der an der Infektion starb. Nun wurde die Frau wegen grob fahrlässiger Tötung zu 4 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt.

2 Punkt(e) bei 2 Reaktion(en)
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mischka
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Sie begeht grob fahrlässige Tötung und kommt so billig davon?!?

Sowohl die viel zu geringe Gefängnisstrafe, als auch die lächerliche Geldstrafe gehen gegen meinen Gerechtigkeitssinn. (Btw: 4€ Tagessatz??? Da verdienen die Kinderarbeiter in Bangladesh noch besser..., bei 8 Stunden Arbeit komme ich da auf 0,50€ Stundenlohn.)

2
Geschrieben am
Der Elch
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🤨
Und dass die Nachbarin das war, ist weswegen zweifelsfrei festzustellen?
Kann nicht auch der Paketbote auf die Schachtel geschnoddert haben?
Das is ja Irrsinn.

1
Geschrieben am
mischka
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@Der Elch: Lies den Artikel bitte! Ja, es konnte zweifelsfrei festgestellt werden.

2
Geschrieben am
Der Elch
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Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.

Ich finde es einfach ein bisschen schwierig bzw. fehlen mir da vielleicht die Basics, aber - mir stellen sich da einige Fragen.

Woher hatte man die Proben der Viren? Woher weiß man, dass nicht beide von derselben, dritten Person angesteckt wurden? Offenbar konnte sie ihn anstecken und die Viren ähnelten sich. Warum kann das dann nicht von einem dritten stammen?

Gibt es überhaupt eine Datenbasis, um festzustellen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit von (fast) 100%iger Übereinstimmung ist? Wie viele Proben, wie vieler Leute hat man miteinander verglichen um das sicher sagen zu können?

Es erscheint mir hanebüchen.

Sagen wir mal, mit jeder Infektion verliert der Virus 1% Übereinstimmung, beispielhaft.
Person A infiziert Person B. Virenübereinstimmung: 99,00%
Person B infiziert Person C, Virenübereinstimmung: 99,00%
Dann müsste gelten:

A zu B = 99.00%
B zu C = 99.00%
A zu C = 98.01%

Infiziert aber A Person B und C dann wäre die Übereinstimmung zwischen B und C auch annährend 100%. Oder nicht?

Kann das sicher ausgeschlossen werden? Und ist die prozentuale Fehlermarge bei vermutlich viel geringeren Diskrepanzen (wohl kaum ein ganzes Prozent) wirklich so trennscharf, dass ich jemanden die Schuld am Tod eines Menschen geben will?
Ich finds irre.

1
Geschrieben am
(Geändert am 14. September 2024 um 0:23 Uhr)
mischka
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Das siehst du falsch.

Nehmen wir dein Beispiel.

Person A hat Corona. Wir nehmen 1000 Marker. Person A infiziert Person B. Bei 99% Übereinstimmung sollten dann 990 Marker zwischen A und B übereinstimmen.

Person A infiziert jetzt auch Person C. Zwischen A und C gibt es ebenfalls eine Übereinstimmung von 990 Markern.

Da die Mutationen aber auch stark von Wirt abhängig sind, sind das nicht zwingend die gleichen 10 Marker die sich unterscheiden. Also haben Person B und C zwischen 980 und 1000 Übereinstimmungen (es wäre theoretisch möglich, das die Mutationen exakt gleich sind und A zu B 99% Übereinstimmung hat, A zu C auch, aber B zu C 100%. Nichtsdestotrotz kann man hier die Wahrscheinlichkeiten berechnen, und Werte über 990 sind extrem unwahrscheinlich. Auch 990 selbst. Am wahrscheinlichsten ist hier wohl 980.

Wenn z.B. zwischen A und B die Marker 1-10 unterschiedlich sind, und die übrigen stimmen überein, und zwischen A und C sind die Marker 991-1000 unterschiedlich, und die anderen stimmen überein, dann sind zwischen B und C die Marker 11-990 identisch, also haben wir nur 98% Übereinstimmung, es sei denn zwei Mutationen von Markern waren zufällig identisch. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber verschwindend gering.

Und nun kommen wir zu einem Problem der Wissenschaft. Es existieren keine 100%. Es ist möglich, das zwei nicht Verwandte Menschen per Zufall dieselbe DNA haben. Wenn nun deine DNA am Tatort eines Mordes gefunden wird, hilft dir dieser Fakt nicht, weil es verdammt unwahrscheinlich ist. Deswegen sagen Wissenschaftler immer, das etwas mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gilt. Denn absolut gewiss kann man sich nicht sein.

Woher die Proben kamen, weiß ich nicht genau, aber vielleicht hatte die Frau ausgerechnet das Pech, das bei ihren Corona Test ihre Probe sequenziert wurde. Und bei ihm kann man per Autopsie an die Proben kommen und diese ebenfalls sequenzieren. Vielleicht haben Nachbarn sie damals angezeigt, der Verdacht lag nah, also würde entschieden, zu sequenzieren.

1
Geschrieben am
mischka
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Btw: Es gibt 30.000 Marker, die bei Mutation je drei Mutationsmöglichkeiten haben. Glaube mir, dass die Wahrscheinlichkeitsrechnung mächtig genug ist, das zu unterscheiden, ich habe es gerade mal ausgerechnet, und mein Taschenrechner hat als W'keit dafür, dass Person A die Personen B und C angesteckt hat, und B und C aussehen, als habe B C angesteckt oder anders herum 0 angezeigt. Nur mit spezieller Software konnte ich diese berechnen und die ist so gering, dass mehrere Lotto-Gewinne in Folge wahrscheinlicher sind. Und da ich in Stochastik meine Master-Arbeit mit 1,0 geschrieben habe (Fachmathematisch, nicht in Didaktik, zusätzlich habe ich im Zuge dessen einen neuen Satz gefunden, der vorher unbekannt war, und damit einen Beitrag zu Wissenschaft und Forschung geleistet), denke ich schon, dass ich da kompetent bin (ich habe das Problem natürlich vereinfacht und einige Annahmen getroffen, aber in etwa sollte es stimmen).

1
Geschrieben am
(Geändert am 14. September 2024 um 4:58 Uhr)
Der Elch
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Kann sein. Mir gehts trotzdem nicht gut mit diesem Urteil.
Es gibt auch jenseits von Corona genug Fälle, bei denen Menschen angesteckt werden und mittelbar und unmittelbar daran zugrunde gehen. Müsste/sollte/könnte der Rechtsstaat da nun regelmäßig Ermittlungsverfahren eröffnen, da er ja prinzipiell die Möglichkeit hat, das festzustellen?

Zumal ich ohnehin ein großer Gegner der Lockdowns und dem ganzen Gedöns war und mir somit schon die Prämisse nicht gefällt. Sollen doch die, die offensichtlich durch Vorbelastung gefährdet sind, sich isolieren.
Aber das ist eine andere Baustelle.

Schlimm finde ich auch die Signalwirkung. Vielen ist vielleicht insgeheim klar, dass sie die Seuche in ihre Familien, auf ihre Arbeit, auf Pflegeheime getragen haben, zu diesem Zeitpunkt vielleicht noch nicht der Infektion bewusst. Leute starben, die Vermutung oder Gewissheit, dass die Verantwortung dafür an der eigenen Infektion liegt, wird nun noch unterfüttert mit der impliziten Aussage "Eigentlich war das fahrlässige Tötung und wenn wir euch dran bekämen, dann würden wir euch auch verurteilen."
Man hat doch massenweise Diskussionen über Superspreader geführt. Sind die alle der fahrlässigen Körperverletzung schuldig?

Oder ist das eigentliche Vergehen der verurteilten Frau nicht eher, dass sie die Quarantäne ignoriert hat - was meines Wissens nach eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat gewesen wäre und für die sie in erster Linie zu verurteilen wäre. Denn anstecken konnte man sich buchstäblich überall - bis heute.

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Geschrieben am
Yaso Kuuhl
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@ Der Elch
Gerade die Signalwirkung ist doch gut. Die Frau wusste von ihrer Infektion und sollte sich in Quarantäne befinden. Über diese klare Vorgabe, die es so bei anderen Infektionen nicht gibt, hat sie sich einfach hinweggesetzt und dann den vorgeschädigten Nachbar angesteckt und damit getötet.
Das ist eben nicht der von dir herangezogene Alternativfall, bei dem man sich einer Infektion nicht bewusst ist.

1
Geschrieben am
O.W.
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@Der Elch:
Du schreibst es ganz am Ende: Die Frau hat die Quarantäne ignoriert und damit ihre Pflicht, das Infektionsrisiko zu reduzieren widerrechtlich nicht ausgeführt. Damit hat sie fahrlässig gehandelt.

Vielleicht hilft Dir eine Analogie mehr:
Wenn jemand in ein Auto einsteigt und losfährt, alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, sich an die Verkehrsregeln hält und somit seine Pflichten erfüllt, dann handelt dieser nicht fahrlässig im Sinne des Gesetzes, wenn bei seiner Fahrt jemand durch sein Fahrzeug getötet wird. Dann war das Pech.
Wenn wir den Fall jetzt aber ändern und der tödliche Unfall wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit* seinem Fehlverhalten zugeordnet. In diesem Fall wäre fahrlässige Tötung mit Sicherheit im Rahmen dessen, was man bei Anklage und Verurteilung erwarten dürfte.


* Sicherheit kann es nie geben, denn man kann ja auch als Einzelspieler zehnmal in Folge den Lottojackpot knacken ohne zu betrügen, theoretisch zumindest. Rechnerisch einer von rund 2,9*10^81 Fällen, also bei 100 Ausspielungen im Jahr und 10 Tipps pro Ausspielung ist das Ereignis kurz nach dem Ableben von rund 5 Undezillionen Universen (ja, Universen und eine Undezillion ist eine „1“ mit 60 Nullen) in Folge zu erwarten, aber eben nicht unmöglich, also ist es nicht sicher, dass wir das nie erleben.**
Abgesehen davon ist eine Zeugenaussage in diesem Sinne niemals sicher und eine Verurteilung aufgrund von Zeugenaussagen wäre, wenn absolute Sicherheit gefordert wäre, keine Verurteilung je möglich. Deswegen ist die hohe Hürde im Strafrecht ja der, dass ein Zweifel hinreichend sicher auszuschließen sein muss, nicht, wie im Zivilrecht, dass das Gericht einfach die wahrscheinlichere Variante wählen darf.


** @mischka:
Ja, ich weiß, dass das so mathematisch nicht 100% korrekt ist. Didaktische Reduktion, denn die zugrundeliegende Mathematik versteht ohnehin (fast) niemand, der nicht Mathematik studiert hat, deswegen bin ich da auch einfach mal mit einer schnellen Abschätzung rein. Zumal wir ja so genau auch nicht wissen, wie lange ein Universum so lebt und das ohnehin eine Schätzung ist.

1
Geschrieben am
Der Elch
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@Yaso Kuuhl
Das ist der springende Punkt - sie hat die Quarantäne missachtet, dieses Gesetz hat sie gebrochen.
Gibt es ein Gesetz, dass es verbietet, jemanden anzustecken? Ernst gemeinte Frage.
Zumal es sich ja auch um Österreich handelt.

1
Geschrieben am
mischka
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@Der Elch: Dafür wurde sie in einem gesondertem Verfahren belangt.

Wenn ich zu schnell fahre, geblitzt werde und dann aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit nicht mehr rechtzeitig bremsen kann und jemanden tödlich überfahre, kriege ich Ärger für zu schnelles Fahren (Ordnungswidrigkeit) und für fahrlässige Tötung (im schlimmsten Fall sogar Mord), weil da jemand bei gestorben ist. Und das obwohl es nicht illegal ist, jemanden zu überfahren. Das steht so nicht im Gesetz. Es steht vielmehr allgemein, dass ich niemanden töten darf, und Überfahren ist eine Art von töten, ebenso wie mit einer gefährlichen Krankheit anstecken. Wenn jetzt jede Art zu töten einzeln genannt werden muss, wird irgendein Heini eine neue Art erfinden, um straffrei zu morden. Und genau dieses Gesetz hat sie gebrochen und wurde (meiner Meinung nach viel, viel zu wenig) dafür bestraft.

PS: Jemand mit einer Krankheit anzustecken ist im besten Fall ein Akt der Körperverletzung, die bereits 2010 strafbar war, also schon vor Corona. In der Praxis fehlt oft der Wille/Vorsatz oder das Wissen des Täters (wenn ich nicht weiß, dass ich krank bin, bin ich unschuldig). Auch die Beweisführung ist ist schwierig. Aber das war hier nicht gegeben, also konnte man das Gesetz mal anwenden.

2
Geschrieben am
(Geändert am 14. September 2024 um 19:02 Uhr)
Der Elch
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Ich akzeptiere die Erklärung, finde das Urteil trotzdem nicht richtig.

Für fahrlässige Tötung heißt es im deutschen Recht (§222 StGB):

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Den Tod verursacht hat ja nicht die Ansteckung als solche, sondern der Virus.
Normalerweise wird bei absichtlicher oder versehentlicher Ansteckung auch mit potentiell tödlichen Krankheiten (siehe dein eigenes Beispiel) auf fahrlässige oder gefährliche Körperverletzung erkannt.
In diesem Fall wäre die mit Todesfolge.

Ansonsten müsste man ja gerade in deinem Fall mit der No-Angels-Dame genauso geurteilt werden, da HIV grundsätzlich auch eine tödliche Krankheit ist, bzw. sein kann. Jedenfalls meiner Laienmeinung nach. Jurist bin ich nun halt auch nicht. Und auch Corona kann und muss nicht tödlich verlaufen. Insofern sehe ich außer der Tatsache, dass der Geschädigte bereits verstorben ist zum Zeitpunkt des Urteils, nicht viel Unterschied zwischen den Fällen, abseits der Tatsache der Missachtung der Quarantäne.

Wie dem auch sei. Ich denke, es wird ein Einzelfall bleiben und offenkundig war auch dem Gericht nicht ganz wohl bei der Sache. Vermutlich, weil Gerichte normalerweise angehalten sind, im Rahmen des Gesetzgebers den gesunden Menschenverstand walten zu lassen und in diesem speziellen Fall sagt einem dieser, dass das halt durchaus irgendwie Quatsch ist, weil es tausendfach passiert sein MUSS, denn alle Coronatoten sind ja genau genommen von anderen fahrlässig infiziert worden und keiner von denen wird verurteilt.

0
Geschrieben am
mischka
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Zu dem No-Angels-Fall: Es wurde damals tatsächlich darüber diskutiert, ob man mit der gesamten Verhandlung warten sollte, bis der Typ tot ist, dann wäre es fahrlässige Tötung. Da er aber zum Zeitpunkt der Verurteilung nicht tot war, war es fahrlässige Körperverletzung.

Die Ausrede, dass es ja das Virus war, gilt übrigens nicht. Wenn ich dich in einen Löwenkäfig werfe, hat - technisch betrachtet - der Löwe die Tötungshandlung übernommen. Ich bin trotzdem dran.

denn alle Coronatoten sind ja genau genommen von anderen fahrlässig infiziert worden
Nein, wenn ich symptomfrei Corona hatte, bestand keine Fahrlässigkeit, da ich es nicht wusste. Wenn ich Corona hatte, bestand ebenfalls keine Fahrlässigkeit vor dem Einsetzen der Symptome.

1
Geschrieben am
Der Elch
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Nein, wenn ich symptomfrei Corona hatte, bestand keine Fahrlässigkeit, da ich es nicht wusste


Deswegen gab es ja Testpflichten. Und dennoch wurden Leute angesteckt.

Ich meine ja nur, wenn jeder sich komplett abgeschottet hätte mit 0 Kontakt nach außen - rein hypothetisch - dann hätte sich auch niemand irgendwo anstecken können.

Also ist jeder von irgendjemandem angesteckt worden. Und der einzige Grund, nicht zu wissen, dass man infiziert war, ist ein mangelhaftes Testverhalten gewesen. Und insofern Fahrlässigkeit.

Ich erinnere mich noch mit Schrecken an die Prozedere bei uns im Kindergarten. Und auch die Prozedere, denen ich unterlag, weil ich mich erst sehr spät habe impfen lassen.
Ich wusste jedenfalls immer, wann ich Corona hatte, weil ich mich zwei mal am Tag getestet habe. Und insofern lass ich "wusst i net" auch nicht gelten.

0
Geschrieben am
mischka
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@Der Elch: Du arbeitest mit Kindern. Da bestand eine Testpflicht für dich. Für mich bestand teilweise eine Testpflicht, als die Schulen zu waren, bestand keine, als sie offen waren, schon.

Für den Otto-Normal-Bürger bestand keine Testpflicht. Anhand der Tatsache, dass der Tagessatz bei der Frau auf 4€ fest gelegt wurde, ist zu erkennen, dass sie wohl arbeitslos sein musste. Also bestand eher keine Testpflicht, bzw. es hätte keine bestanden, wäre sie in Deutschland gewesen. Wie es in Österreich gehandhabt wurde weiß ich allerdings nicht.

Für meine Frau bestand trotz Kundenkontakt keine Testpflicht. Der Arbeitgeber hat ihr 2 Tests pro Woche zur freiwilligen Testung zur Verfügung gestellt.

1
Geschrieben am
Rakshiir
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Was ich ja tatsächlich viel spannender finde ist die Aussage "dachte es is nur eine Bronchitis".
Vielleicht denke ich da anders aber... ich begebe mich nicht mit einer Krankheit in die Nähe eines Krebskranken Menschen. Also ganz pauschal nicht.
Und noch weniger wäre ich selbst mit einer normalen Erkältung rausgegangen zu Coronazeiten, einfach nur um sicher zu sein dass nich doch was ist.

0
Geschrieben am
Gast
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Naja, wenn wir dem Artikel Glauben schenken, dann haben sie sich im Flur getroffen. Das ist jetzt nicht dasselben wie ein gezieltes Aufsuchen, um jemanden anzustecken. Ich würde hier keinen Vorsatz sehen, sie haben sich zufällig getroffen. Allerdings hat sie mit Verlassen der Wohnung auch solche Zufälle in Kauf genommen.
Ich weiß nicht, ob die Rechtssprechung hier zu milde ist. Was wir nicht wissen, wie es um die Heilungschancen des Mannes stand. War es mehr eine Frage der Zeit, bis er stirbt und hat die Lungenentzündung das nur beschleunigt? Oder war er mitten in einer Behandlung (eine Chemo zerstört ja zum Beispiel das Immunsystem und macht einen viel anfälliger), die aber gute Erfolgsaussichten gehabt hätte?
Es war in jedem Fall fahrlässig, vor allem trotz der Quarantäneanordnung die Wohnung zu verlassen. Ich denke das Gericht hat unter dem Vorliegen der verfügbaren Fakten einen Kompromiss gefunden, der einerseits aufzeigt, dass das nicht folgenlos bleibt, sich der Quarantäne zu wiedersetzen, andererseits auch nicht mit drakonischen Strafen auf einen letztlich fahrlässigen Unfall zu reagieren.
Wir wissen ja auch nicht ob die Frau im Gericht Reue gezeigt hat. Mir würde es nicht so gut damit gehen, meinen Nachbarn versehentlich umgebracht zu haben. Auch das mag bei der Urteilsfindung eine Rolle gespielt haben.

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Geschrieben am
ZRUF
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Mir würde es nicht so gut damit gehen, meinen Nachbarn versehentlich umgebracht zu haben.

Naja, ein bekannter von mir hat es auch geschafft seinen Nachbarn ins Grab zu bekommen. Da war aber weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit im Spiel.
Im Prinzip wollte er nur, dass der Nachbar seine Hecke auf ein Normales Maß stutzt. Die war mehrere Meter hoch und ungepflegt.
Daraufhin hat sich der Nachbar so aufgeregt, dass er an einem Herzinfarkt verstorben ist.
Dem Bekannten ging es damit jetzt nicht so schlecht, obwohl er den Nachbarn ins Grab bekommen hat. Kommt also auch ein bisschen auf das Verhältnis der Nachbarn an. Aber ja, jemanden vorsätzlich Schaden oder eben grob fahrlässig ist schon auch eine andere Geschichte.

Was ich mich bei der ganzen Geschichte aber auch frage: hatte der Nachbar selbst auch keine Maske auf? Und wenn ja, warum nicht?

0
Geschrieben am
Rakshiir
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@Gast
Naja ich drücke es mal so aus:
Bei mir wars zwar auch Corona, ich hätte mich aber genauso verhalten bei anderen Dingen wenn ich nicht sicher bin was es ist. Aber:
Ich hatte dann immer eine Maske auf wenn ich überhaupt mal aus der Wohnung bin, hab aber vermieden überhaupt rauszugehen so weit es irgendwie möglich ist.

0
Geschrieben am
Gast
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Ja, man muss dazu sagen, selbst wenn man glaubt, nicht Corona zu haben, sondern "nur" eine Bronchitis, ist das mit dem Rausgehen ja immer noch keine so gute Idee, wegen den Ansteckungen... also der arme Kerl wäre vielleicht auch einer Bronchitis erlegen, wenn er sie bekommen hätte.

Man muss diese Masken jetzt nicht alle wegwerfen, gibt genügend Krankheiten, die über Tröpfen übertragen werden, bei denen Maske tragen Sinn ergibt. Siehe Ostasien (Japan, Korea, Taiwan, China), da tragen die Leute auch vor Corona schon Masken, wenn sie sich krank fühlen und in die Öffentlichkeit gehen,

1
Geschrieben am
O.W.
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@Gast:
Da hast Du völlig Recht. Ich habe die Tage mit FFP2-Maske im Unterricht gehasst (geht dann doch recht hart auf Lunge und Stimme, wenn man als Lehrer durch diese Masken die Lautstärke für Klassen bringen muss), habe aber nicht vor, zukünftige Epidemien ohne zu verbringen. Es ist einfach sozialer.
Und in einem Punkt habe ich auch umgedacht: Ich werde mich nicht mehr völlig krank zur Arbeit schleppen. Dann lieber ein paar Tage kurieren und dann ungefährlicher zurück. Das nützt allen am meisten. Und wenn dann meine Krankentage mal wirklich etwas hochgehen, dann ist das so. Wobei, bevor jetzt Vorurteile entstehen: An meiner derzeitigen Schule bin ich seit 2016 und habe jetzt 34 Krankheitstage. 11 für 2 OPs, 15 für COVID-19 Quarantäne und 8 für eine weitere COVID-19 Infektion, bei der ich nicht positiv und mit Symptomen in die Schule zurückkehren wollte, weil ich dann doch potentiell zu viele hätte anstecken können.

2
Geschrieben am
Gast
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Meine Schüler haben mal gefargt, warum denn ausgerechnet die Mathelehrer von allen am wenigstens krank werden. Ich sagte nur, dass Mathe halt glücklich macht und glückliche Menschen einfach weniger krank werden.

Es ist völlig in Ordnung wegen KRankheiten nicht zur Arbeit zu gehen, in der HInsicht hat uns Corona hoffentlich etwas weitergeholfen, das besser zu akzeptieren.

2
Geschrieben am
Klopfer
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warum denn ausgerechnet die Mathelehrer von allen am wenigstens krank werden

Weil die keine Freunde haben und sich daher nicht bei denen anstecken können. *wegduck*

2
Geschrieben am
(Geändert am 17. September 2024 um 23:08 Uhr)
mischka
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@Klopfer: :aufdiefresse:

Oder weil unsere Freunde schlau genug sind, im Krankheitsfall eine Maske zu tragen, Abstand zu halten und uns nicht anstecken.

4
Geschrieben am

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