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#1858 von mischka

Ein Professor wurde einfach gefeuert, und das nur, weil er eine zwei Doktorandinnen geschlagen hat, und zwar auf den nackten Hintern, und gerne auch Mal per Rohrstock auf die nackten Brüste.

Einfach zu geil ist die Ausrede, dass der Doktorandin "Schläge als Bestrafungsrituale aus ihrer Heimat Vietnam bekannt gewesen sein müssten".

Ja wenn das so ist, wo ist dann das Problem. Ist bestimmt ein toller Hochschullehrer, der hier einfach fertig gemacht wird. :unerhoert:

3 Punkt(e) bei 3 Reaktion(en)
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Klopfer
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Uff. Aber mal ehrlich: 2017 sind die Vorfälle bekannt geworden, im Februar 2024 gab's dann ein Urteil. Kommt mir viel zu lang vor.
Wenn Gerichte und Staatsanwaltschaften sich nicht so sehr darum kümmern würden, ob jemand Ricarda Lang fett nennt, könnte so was vielleicht auch schneller gehen.

4
Geschrieben am
mischka
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Naja, in einem verlinkten Artikel aus Februar 24 heißt es:

Es war bereits der zweite Prozess in dem Fall. Im ersten hatte das Landgericht in beiden Fällen keine Nötigung gesehen und den Professor zu elf Monaten Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte diesen Teil des Urteils aber aufgehoben. Wenn das aktuelle Urteil des Landgerichts rechtskräftig wird, verliert der Professor seinen Beamtenstatus.
Also wurde er verurteilt, der BGH hat das Urteil teilweise aufgehoben und das Landgericht müsste wieder ran.

Zusätzlich hat die Verteidigung das Verfahren verzögert:
Die Verteidigung hatte auch zahlreiche Beweisanträge gestellt, durch die sich das Verfahren verzögerte.
Im Einzelnen:
Die Verteidiger hielten gleich zu Beginn eine der Schöffinnen für befangen, weil sie sich als Kommunalpolitikerin bei den Grünen für Frauenrechte engagiert und im Bundesfrauenrat aktiv war.
Lustigerweise geht es so weiter:
Sie stellten auch den Antrag, einen Sachverständigen zu Bestrafungsritualen durch Schläge an Schulen in Vietnam anzuhören, nachdem die ehemalige Doktorandin als Zeugin verneint hatte, solche Rituale zu kennen oder mit ihrem Professor darüber gesprochen zu haben.
Das ist witzig, selbst wenn, was ändert das? Darf ich auf ukrainische Flüchtlinge schießen, weil sie es von den Russen gewohnt sind? Darf ich jesidische als Sexsklaven halten, weil sie das vom IS kennen? Mich würde echt interessieren, was sie mit dieser Argumentation bezwecken wollten.

So verwundert der folgende Satz nicht:
Das Gericht lehnte alle Anträge der Verteidigung ab.


Aber im Februar kan dann das dritte Urteil mit Verzögerungstaktik der Verteidigung, und jetzt das endgültige. Gründlichkeit geht halt vor Schnelligkeit.

Gehalt hat er ohnehin seit 2017 nicht mehr bekommen, da davon ausgegangen werden konnte, dass er endgültig gefeuert wird, insofern hatte es jetzt keine gravierenden Folgen, das es lange gedauert hat.

2
Geschrieben am
Diiter
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Mich würde echt interessieren, was sie mit dieser Argumentation bezwecken wollten.

Die Glaubwürdigkeit der Zeugin untergraben. Du musst als Verteidiger nicht die Unschuld deines Mandanten beweisen, sondern nur genug Zweifel an der von der Staatsanwaltschaft behaupteten Täterschaft vorbringen, damit er im besten Fall freigesprochen wird.

1
Geschrieben am
mischka
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Aber dadurch sät man sich keine Zweifel. Insbesondere wenn es insgesamt 3 Geschädigte gibt, wovon 2 seine Doktorandinnen waren.

1
Geschrieben am
Diiter
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Doch, sie hat vorher behauptet, diese Bestrafungsrituale nicht zu kennen. Weist jetzt ein Sachverständiger nach, dass sie diese doch hätte kennen müssen (weil sie zB in ihrem Heimatland allgemein bekannt sind und sie dort eine nicht unerhebliche Zeit ihres Lebens verbracht hat), ist ihre Glaubwürdigkeit bzgl. dem Rest ihrer Aussage ebenfalls beschädigt. Frei nach dem Motto "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht".
Wie erfolgversprechend das ganze in dem vorliegend Fall gewesen wäre, kann ich nicht einschätzen, dafür müsste man die restliche Verteidigungsstrategie kennen. Das ist aber jedenfalls der Zweck solcher Anträge.

1
Geschrieben am
(Geändert am 17. September 2024 um 15:29 Uhr)
Klopfer
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Aber der Sachverhalt, um den es ging (nämlich das Prügeln) steht ja offenbar gar nicht in Abrede (sonst würde der Angeklagte ja nicht auf die Idee kommen, Prügel als bekannte vietnamesische Bestrafungsrituale zu bezeichnen, sondern einfach sagen, er hätte nix gemacht). Insofern weiß ich nicht, inwieweit ihre Glaubwürdigkeit in dem Punkt leiden sollte.
Manchmal hab ich das Gefühl, Anwälte gehen nach Checkliste durch (so in der Art von "Punkt 4: Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin beschädigen"), ohne nur einen Funken darüber nachzudenken, ob ihnen das eigentlich konkret weiterhelfen würde. Da hätten sie auch anführen können, dass die Zeugin als Kind vielleicht mal in einem Mathetest geschummelt hat.

Aber wäre auch ne nette Comedy-Nummer. Anwalt plädiert auf verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkohols, weil das halt immer seine Strategie ist, und der Richter erinnert ihn daran, dass es in dem Verfahren um Alkohol am Steuer geht. 😁

3
Geschrieben am
(Geändert am 17. September 2024 um 15:44 Uhr)
ZRUF
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Wahrscheinlich ging es im Konkreten Fall aber darum das Strafmaß auf unter 1 Jahr zu bekommen - wegen Beamtenstatus. Und mit solchen Argumentationsketten könnte das theoretisch schon klappen. Wenn man nur genügend Zweifel an den Opfern und/oder Zeugen streut, dann könnte die Strafe geringer ausfallen.

1
Geschrieben am
Diiter
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Aber der Sachverhalt, um den es ging (nämlich das Prügeln) steht ja offenbar gar nicht in Abrede

Aber die Intensität der Schläge stand zur Debatte. Einem anderen Artikel zu dem Fall kann man entnehmen, dass der Angeklagte die Schläge als "Patscher" wahrgenommen haben will. Wenn die Geschädigte bei ihrer Version bleibt, ihre Glaubwürdigkeit aber in Frage gestellt wird, kann es durchaus sein, dass man im Zweifel für den Angeklagten eben dessen Version der Geschehnisse eher Glauben schenkt.
Und dann kann man wiederum sehr gut argumentieren, dass eine Strafe von 12 Monaten oder mehr für ein paar Klapse unverhältnismäßig wäre, da sie automatisch den Verlust des Beamtenstatus bedeuten würde. Wie ZRUF schon schreibt: Das schlimmste für den Angeklagten, vor allem in dem Alter, ist der Verlust seines Beamtenstatus. Von daher ist die Strategie seiner Verteidigung durchaus logisch.

(sonst würde der Angeklagte ja nicht auf die Idee kommen, Prügel als bekannte vietnamesische Bestrafungsrituale zu bezeichnen, sondern einfach sagen, er hätte nix gemacht).

Wieso sollte man hier nicht doppelt argumentieren?
Er kann abstreiten, etwas getan zu haben (oder etwas so intensiv getan zu haben, wie das Opfer angibt), und gleichzeitig behaupten, sie kenne Bestrafungsrituale aus ihrer Heimat, obwohl sie das Gegenteil behauptet, um ihre Glaubwürdigkeit zu untergraben. Ich sehe da keinen Widerspruch.

Insofern weiß ich nicht, inwieweit ihre Glaubwürdigkeit in dem Punkt leiden sollte.

Wenn du als Zeuge vor Gericht angibst, XY nicht zu kennen, dir aber ein Sachverständiger nachweist, dass du XY kennen müsstest, ist deine Glaubwürdigkeit beschädigt. Völlig egal, was XY ist oder wie relevant es für den Fall ist. Richter mögen es nicht, wenn man sie anlügt.

2
Geschrieben am
Klopfer
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Aber die Intensität der Schläge stand zur Debatte. Einem anderen Artikel zu dem Fall kann man entnehmen, dass der Angeklagte die Schläge als "Patscher" wahrgenommen haben will. Wenn die Geschädigte bei ihrer Version bleibt, ihre Glaubwürdigkeit aber in Frage gestellt wird, kann es durchaus sein, dass man im Zweifel für den Angeklagten eben dessen Version der Geschehnisse eher Glauben schenkt.

Na ja, harmlose Patscher auf den Hintern und dann aber auch Schläge mit Rohrstock auf die Möpse, das passt jetzt auch irgendwie nicht zusammen. Ganz davon abgesehen wäre mir das bei dem Machtverhältnis auch relativ wumpe, ob das Patscher waren oder nicht, um auf eine Strafe zu kommen, die das Beamtenverhältnis unmöglich macht.
Wieso sollte man hier nicht doppelt argumentieren?
Er kann abstreiten, etwas getan zu haben (oder etwas so intensiv getan zu haben, wie das Opfer angibt), und gleichzeitig behaupten, sie kenne Bestrafungsrituale aus ihrer Heimat, obwohl sie das Gegenteil behauptet, um ihre Glaubwürdigkeit zu untergraben. Ich sehe da keinen Widerspruch.

Es widerspricht sich beides nicht im strengen Sinne, dass beides gleichzeitig unmöglich wäre, aber es riecht schon sehr nach "Herr Vorsitzender, ich habe ihn gar nicht mit dem Bügeleisen geschlagen, und außerdem war es gar nicht so doll". Denn die Frage, ob sie solche Rituale kennt oder nicht, wäre sowieso ja nur relevant (und das schon mit Mühe), wenn tatsächlich das passiert ist, was ihm vorgeworfen wird. (Natürlich lässt sich auch nicht durch einen Sachverständigen feststellen, ob sie solche Rituale aus eigener Erfahrung kennt oder nicht, denn selbst wenn in Vietnam hier und da geprügelt wird, heißt das noch lange nicht, dass sie das selbst erlebt hat. Und selbst wenn das bei Kindern üblich sein sollte - was ich bezweifle - dann ist damit noch lange nicht gesagt, dass das auch eine anerkannte Strafe für erwachsene Frauen wäre.)
Wenn du als Zeuge vor Gericht angibst, XY nicht zu kennen, dir aber ein Sachverständiger nachweist, dass du XY kennen müsstest, ist deine Glaubwürdigkeit beschädigt. Völlig egal, was XY ist oder wie relevant es für den Fall ist. Richter mögen es nicht, wenn man sie anlügt.

Ich weiß, dass Juristen gerne den gesunden Menschenverstand ausschalten und sich für Götter halten, aber ganz ehrlich: Ein Richter, der sagt: "Die Frau, die nach meiner Überzeugung bestimmt als Kind geprügelt wurde und deswegen wusste, was als Strafe blüht, hat mich hier angelogen, und deswegen finde ich es gar nicht mehr so schlimm, was der ebenfalls lügende Spitzbube auf der Anklagebank getan hat, und bestrafe ihn daher nicht so schwer", der gehört nicht in seine Robe. Das muss der trennen können, ansonsten hat das mit Gerechtigkeit nichts zu tun. (Außerdem glaube ich, dass Richter auch keine Anwälte mögen, die versuchen, Gewalt gegen Frauen irgendwie mit Gewohnheitsrecht zu rechtfertigen. Das kann also auch ein heftiger Bumerang für die Verteidigung werden.)
Ich meine, stell dir mal vor, es ginge um maßregelnde Vergewaltigung (in eine sexuelle Richtung ging's ja hier durchaus, wenn sich da ne Frau entblößen muss). Würde man dann auch sagen, hey, das ist voll die legitime Strategie des Anwalts, die Zeugin unglaubwürdig zu machen, weil sie vielleicht nicht bestätigen will, dass Strafvergewaltigungen doch in ihrer Heimatkultur voll normal wären?
Der Richter kann ihr ja gerne den Kopf waschen, falls er meint, die Zeugin hätte in diesem Punkt (der ja jetzt unmittelbar mit dem Tatgeschehen und dem Vorwurf nichts zu tun hat) gelogen, aber das sollte keinerlei Einfluss auf sein Urteil haben. Das wäre ja sonst wie eine Rechtfertigung der Tat durch nachträgliches Verhalten des Opfers.

Im Endeffekt ist das natürlich müßig, darüber nachzudenken, weil die Richter ganz offensichtlich eher auf meiner Linie waren und gesagt haben, es ist für den Fall überhaupt nicht relevant, ob sie das als Bestrafungsritual aus ihrer Heimat kennt oder nicht.

1
Geschrieben am
(Geändert am 17. September 2024 um 21:55 Uhr)
ZRUF
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Das muss der trennen können, ansonsten hat das mit Gerechtigkeit nichts zu tun.

Nur wird leider Recht gesprochen und nicht Gerechtigkeit. Mag spitzfindig klingen ist aber doch in einigen Fällen relevant, weil Recht und Gerechtigkeit des Öfteren nicht deckungsgleich sind.

Im Endeffekt ist das natürlich müßig, darüber nachzudenken, weil die Richter ganz offensichtlich eher auf meiner Linie waren und gesagt haben, es ist für den Fall überhaupt nicht relevant, ob sie das als Bestrafungsritual aus ihrer Heimat kennt oder nicht.

Es ging ja darum, warum die Verteidigung so eine Strategie gefahren hat. Dass sie nicht aufgegangen ist, bestreitet ja auch keiner.

0
Geschrieben am
mischka
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in eine sexuelle Richtung ging's ja hier durchaus, wenn sich da ne mindestens zwei Frauen entblößen mussten
I fixed it for you. :soistdas:

Es gab drei Opfer, von zweien wird im Artikel gesagt, dass sie sich entblößen mussten.

Davon ab, stimme ich dir voll zu. Und der Richter bzw. die Richter, sahen es zum Glück genauso. Ich bin auch fest davon überzeugt, dass diese Strategie ihm nicht geholfen hat. Hätte er geheult, Besserung gelobt, eigenständig eine Therapie beginnen etc. wäre der Richter vielleicht etwas gnädiger, was sie Strafe angeht. Aber Gewalt gegen Frauen bei dem Machtgefälle zu rechtfertigen sorgt vermutlich eher für den Gedanken "Der wird jetzt die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen."

Zumindest wäre es bei mir so. So ein Ansatz würde dafür sorgen, das all mein Mitleid mit ihm verschwinden würde, denn normalerweise finde es unfair, wenn man sein ganzes Leben lang gearbeitet hat, dass einem dann die Pension gestrichen wird. Ich fände es (auch bei ihm) fairer, wenn der Staat in solchen Fällen die Menschen nachträglich bei der deutschen Rentenversicherung nach versichert. Dann muss er immer noch herbe Einschnitte hinnehmen, steht aber auch nicht mit gar nichts da, denn er hat ja viele Jahre für den Staat gearbeitet, und dafür auch irgendwie eine Rente verdient.

Aus diesem Grunde wäre ich als Richter i.d.R. geneigt, immer knapp unter 12 Monate zu geben wenn dies möglich ist, weil ich das System als ungerecht empfinde.

Bei den Vogel hingegen, würde diese Strategie dazu führen, das ich definitiv über einen Jahr bleiben würde, einfach um andere vor ihm zu schützen.

1
Geschrieben am
Diiter
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@Klopfer: Ich glaube, du vermischt hier zwei Dinge. Der Sachverständige sollte nur nachweisen, dass die Geschädigte das Gericht belogen hat. Es ging nicht darum, die Tat irgendwie mit ihrem kulturellem Hintergrund zu rechtfertigen, sondern wirklich nur darum, ihre Zeugenaussage unglaubwürdig zu machen. Das ist gängige Vorgehensweise, um einen Freispruch wegen berechtigten Zweifeln zu erreichen. Ihr eigener Anwalt schätzt die Strategie ähnlich ein.

Dass das ganze in diesem Fall ein verzweifelter Versuch war, der mit fast absoluter Sicherheit zum Scheitern verurteilt war, bestreite ich hier auch nicht. Ein guter Verteidiger wird trotzdem immer alles versuchen, auch noch den letzten Rest für seinen Mandanten rauszuholen. In so einem Fall mag das eklig sein, gehört aber leider zu unserem Rechtssystem und war in sich logisch. Mehr versuche ich hier gar nicht klar zu machen.

2
Geschrieben am
Gast
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Ich fand die Erläuterung von Diiter gut. Es hilft einem schon besser zu verstehen, wie unser Rechtssystem funktioniert, wie innerhalb des Systems gearbeitet udn gedacht wird. Spannend für mich als Außenstehender.

0
Geschrieben am
ObsidJan
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Ist das was Sexuelles?
Ich hab es noch nicht geschafft, so weit zu kommen, dass Doktorandinnen sich ausziehen (bin allerdings auch kein Prof.). :angsthasi:

0
Geschrieben am
mischka
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Sei froh, sonst wäre dein Job in Gefahr...

0
Geschrieben am

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