Wegen Nachnamen der Mutter: keine Geburtsurkunde fürs Kind
Da wiehert der Amtsschimmel: Eine Berlinerin vietnamesischer Abstammung kann für ihr Kind keine Geburtsurkunde kriegen, weil sie selbst einen doppelten Nachnamen hat und das Amt diesen nicht in der Geburtsurkunde als Namen der Mutter angeben will, weil es in Vietnam keine Doppelnamen gebe. Wohlgemerkt: Es geht nicht darum, dass das Kind diesen Doppelnamen kriegen soll (es soll den Nachnamen des Vaters tragen), sondern nur darum, dass die Mutter diesen Namen hat, der ordnungsgemäß in ihrem deutschen Personalausweis und in ihrer Einbürgerungsurkunde eingetragen ist.
Ohne Geburtsurkunde kann das Kind nicht angemeldet werden, es gibt kein Kindergeld und keine Steuer-ID. Das Amt und die Senatsverwaltung sehen aber keine Diskriminierung, da die rechtlichen Vorgaben so seien. Dass da am Ende ein Kind wegen bürokratischer Erbsenzählerei hinten runterfällt und quasi rechtlich nicht existiert, scheint egal zu sein.
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Das ist halt so traurig für die Familie. Bei denen geht es ja um was, Kidnergeld, dass die Mutter wieder arbeiten möchte udn einen KiTa Platz braucht usw. ansonsten könnte man ja drüber lachen, dass die eine Behörde eben kein Problem hat, den Namen der Mutter in ihren Perso zu schrieben, aber die nächste Behörde hat Probleme den Namen in der Geburtsurkunde der Tochter aufzunehmen... verrückt und leider auf dem Rücken der jungen Familie ausgetragen.