Klopfers Link- und Lichtbild-Deponie



Hier gibt's kurze Kommentare, Links und Bilder - nicht nur von Klopfer selbst.

Hier steht, wie du selbst etwas posten kannst. Bitte beachte dabei die Regeln.

Zurück zur Hauptseite der Deponie


#1870 von Klopfer

Da wiehert der Amtsschimmel: Eine Berlinerin vietnamesischer Abstammung kann für ihr Kind keine Geburtsurkunde kriegen, weil sie selbst einen doppelten Nachnamen hat und das Amt diesen nicht in der Geburtsurkunde als Namen der Mutter angeben will, weil es in Vietnam keine Doppelnamen gebe. Wohlgemerkt: Es geht nicht darum, dass das Kind diesen Doppelnamen kriegen soll (es soll den Nachnamen des Vaters tragen), sondern nur darum, dass die Mutter diesen Namen hat, der ordnungsgemäß in ihrem deutschen Personalausweis und in ihrer Einbürgerungsurkunde eingetragen ist.
Ohne Geburtsurkunde kann das Kind nicht angemeldet werden, es gibt kein Kindergeld und keine Steuer-ID. Das Amt und die Senatsverwaltung sehen aber keine Diskriminierung, da die rechtlichen Vorgaben so seien. Dass da am Ende ein Kind wegen bürokratischer Erbsenzählerei hinten runterfällt und quasi rechtlich nicht existiert, scheint egal zu sein.

1 Punkt(e) bei 1 Reaktion(en)
Dir hat's gefallen? Dann erzähl deinen Freunden davon!

Gast
Kommentar melden Link zum Kommentar

Das ist halt so traurig für die Familie. Bei denen geht es ja um was, Kidnergeld, dass die Mutter wieder arbeiten möchte udn einen KiTa Platz braucht usw. ansonsten könnte man ja drüber lachen, dass die eine Behörde eben kein Problem hat, den Namen der Mutter in ihren Perso zu schrieben, aber die nächste Behörde hat Probleme den Namen in der Geburtsurkunde der Tochter aufzunehmen... verrückt und leider auf dem Rücken der jungen Familie ausgetragen.

4
Geschrieben am
ZRUF
Kommentar melden Link zum Kommentar

Da freut man sich als Eltern über den Familienzuwachs und was passiert? Man muss sich erstmal mit dem Amt rumschlagen und in so einem Fall wohl auch noch den Anwalt einschalten... Ein Baby erfordert so ja schon viel Aufmerksamkeit und dann noch sowas dazu. Die armen Eltern und das arme Kind.

1
Geschrieben am
jck
Kommentar melden Link zum Kommentar

Es ist ja jetzt nicht erwähnt, wie Ha Thanh Le Nguyen ihre Tochter nennen wollte, aber abgesehen davon, dass ich die Geschichte schwerlich glaube, wenn Ha einen deutschen Pass bekommen hat, finde das vollkommen in Ordnung, das die Behörde das bei ihrer Tochter nicht erlaubt.

Aber wenn's hier nur um Mamas Namen in bereits einem deutschen Pass geht, ist das höchstens ein Artikel über nutzlose Verschwendung von Steuergeldern. Und dass das hier der Fall ist, steht da halt nicht.

Wir haben in Deutschland mehr Gesetze als der Rest der Welt zusammen, deswegen fallen selbst in Berlin Gullideckel nicht in die Kanalisation. DIN 4721, übrigens.

Und so als Deutscher möchtest Du halt nicht, dass Gullideckel in die Kanalisation fallen. Du willst auch, eigentlich, wenn Du jetzt Ha Thanh Le Nguyen heißt, nicht absolut jedem deinen Namen erklären müssen. Und wenn Mama Ha das rassistisch findet, ist das ganz fein, und wenn ich finde, dass die Ha heißt, weil ich sonst nur "Hä" fragen würde, dann hat das halt mehr das Amt Recht als die Mama. Soll das arme Kind wie Ha Thanh Le Nguyen sein halbes Leben damit verbringen, seinen Namen zu erklären?

Ist jetzt halt Clickbart-Journalismus, weil wenn die Frau wirklich eine Problem hätte, zahlt der deutsche Staatsschulden-Haushalt gerne einem Anwalt einen Porsche. Ich kenn da einen aus Afghanistan, der das für Szusza gemacht hat, die gerne Szusza heißen wollte. Schöner Porsche.

Das Problem sehe ich hier aber nicht. Ich sehe hier Ha Thanh Le Nguyen. Ich weiß nicht, wo ich da was in ein Formular schreiben sollte. Und Beamte machen wenig anderes als Formulare ausfüllen. Und ich bezweifle enorm stark, dass der Frau Ha/Nguyen da irgendein Anwalt helfen wird. Obwohl wirklich jeder gerne einen Porsche will.

2
Geschrieben am
Sir of Toastland
Kommentar melden Link zum Kommentar

Im Artikel und Klopfers Text steht doch, dass die Tochter Lola heißt und den Nachnamen des Vaters erhält (der vermutlich einen gebräuchlich-deutschen Namen hat). Also steht in der Geburturkunde Lola Meier, Tochter von Stefan Meier und Ha Thanh Le Nguyen. Ne, das geht nicht.

Und sorry, danach geht @jcks Beitrag bergab. Wir haben viele Gesetze, aber bei weitem nicht mehr als auch nur 2-3 Nachbarländer (wozu ich leider keine genauen Zahlen finde). Das mag zuviel sein (ist es), das mag Korruption erschweren (tut es), aber manche Polemik macht Beiträge wertloser als die Prognosen der Wirtschaftsweisen. Eine DIN ist kein Gesetz; Der "Staatsschulden-Haushalt" steht trotz massiver Wohlfahrtsprogramme schuldentechnisch weiterhin besser da als der Großteil der Welt, und da sei die New Money Theorie noch nicht erwähnt.

Seinen Namen sein halbes Leben erklären zu müssen ist
a) keine Begründung für diese plötzliche Wendung, wie die deutschen Ämter handeln
b) kein Gesetzesverstoß
c) mitunter schon nötig, wenn man einen Namen aus ehemaligen Ostgebieten hat
d) eine starke Wendung für dich, der sonst nicht bevormundet werden will. Oder habe ich das falsch verstanden?

Wenn der Name im Personalausweis steht, steht dran was Vor-/Nachname ist. Das muss man lediglich abschreiben. Wer dazu zu doof bin, dessen Lohn ist Steuergeldverschwendung. Und wer sich für allwissend genug hält, jeder Instanz zuvor die Kompetenz abzusprechen, handelt diskriminierend. Und im Geiste des Grundgesetzes finde ich das fast schlimmer, als wenn Gullideckel in Berlin in den Kanal fallen würden (wobei auch die DIN Schachtabdeckungen erlaubt, die das könnten: Alles eine Frage der Belastungsklasse, DIN 1229)

2
Geschrieben am
Klopfer
Kommentar melden Link zum Kommentar

Es ist ja jetzt nicht erwähnt, wie Ha Thanh Le Nguyen ihre Tochter nennen wollte, aber abgesehen davon, dass ich die Geschichte schwerlich glaube, wenn Ha einen deutschen Pass bekommen hat, finde das vollkommen in Ordnung, das die Behörde das bei ihrer Tochter nicht erlaubt.

Das Kind kriegt den Nachnamen des Vaters. Thema verfehlt. Zudem sehe ich nicht, wieso es überhaupt ein Argument sein soll, welche Namen in Vietnam möglich oder üblich sind, wenn es um eine deutsche Geburtsurkunde geht und der fragliche Name der Mutter bereits hier anerkannt und eingetragen ist.

3
Geschrieben am
Rakshiir
Kommentar melden Link zum Kommentar

Was mich daran wirklich wundert ist der Fakt dass der Name ja bei ihr kein Problem war, also in ihrem Perso usw. drinsteht.
Aber bei ner Geburtsuhrkunde isses dann plötzlich ein Problem?
Macht für mich wirklich garkeinen Sinn. Die ist doch dafür da um zu dokumentieren, wer die Eltern sind. Also sollten dort die Namen stehen, die in den jeweiligen gültigen Dokumenten stehen.

Ich hätte es ja verstanden wenn sie in ihren Dokumenten was anderes stehen hat, oder auf der Urkunde etwas anderes stehen haben wollte als in ihren gültigen Ausweisdokumenten. Aber so?

4
Geschrieben am
Karteileiche
Kommentar melden Link zum Kommentar

Vielleicht gibts auch einfach nur strengere Regeln beim Standesamt, nachdem die freie Namenswahl etwas aus dem Ruder gelaufen ist
https://www.klopfers-web.de/blog_1604
https://www.klopfers-web.de/blog_1367

Dass man damit jetzt "ein bisschen" übers Ziel hinausgeschossen ist, das ist ein ganz anderes Thema

1
Geschrieben am
Gast
Kommentar melden Link zum Kommentar

Eigentloch krigen die das bei der Einbürgerung ganz gut hin. Hatte mal einen Kollegen aus Indonesien, da wo der herkam, gab es keine Nachnamen, ergo hatte er keinen. Da war man im Amt nach kurzem Rätseln pragmatisch und hat einfach den Vornamen als Vor- UND Nachnamen eingetragen und die Geschichte war gegessen. Er arbeitet seit bald 20 Jahren fröhlich als Programmierer in Deutschland und schafft WErte für die Firma und Steuereinnahmen für den Staat, zumal er den größten Teil seines Geldes hier verkonsumiert. Ihm gefällt Deutschland sehr gut, die Bürokratie in Indonesien muss die Hölle sein...

Aber gut, der hatte halt keinen Nachnamen und nicht zwei...

1
Geschrieben am
Karteileiche
Kommentar melden Link zum Kommentar

Die Bürokratie mag dort zwar die Hölle sein und strotzt nur so vor Korruption, aber dafür funktioniert die Digitalisierung der Behörden vernünftig,

Btw: hast ne PN

1
Geschrieben am
Klopfer
Kommentar melden Link zum Kommentar

Laut RBB-Tweet hat sie inzwischen eine Geburtsurkunde gekriegt. Schon seltsam, dass rechtliche Vorgaben plötzlich doch kein großes Problem mehr sind, wenn die Medien sich einschalten.

1
Geschrieben am
ZRUF
Kommentar melden Link zum Kommentar

Na immerhin. Kann ja das Kind auch nix dafür, dass der Amtsschmmel wiehert.

0
Geschrieben am

Nur registrierte Mitglieder können hier Einträge kommentieren.

Zurück zur Hauptseite der Deponie