Klopfer's Web
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat in dem neuen amtlichen Regelwerk erlaubt, dass das Apostroph in Eigennamen verwendet werden kann, um einen Namen vom Rest abzugrenzen, also zum Beispiel bei Schöpfungen wie "Olaf's Onanierbedarf". Im Normalfall ist das Apostroph aber weiterhin dafür nicht vorgesehen, wenn man also schreibt "Rita's Hund ist weggelaufen", dann ist das immer noch falsch.
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Deppenapostroph, na toll...