Klopfers Link- und Lichtbild-Deponie



Hier gibt's kurze Kommentare, Links und Bilder - nicht nur von Klopfer selbst.

Hier steht, wie du selbst etwas posten kannst. Bitte beachte dabei die Regeln.

Zurück zur Hauptseite der Deponie


#1878 von Klopfer

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat in dem neuen amtlichen Regelwerk erlaubt, dass das Apostroph in Eigennamen verwendet werden kann, um einen Namen vom Rest abzugrenzen, also zum Beispiel bei Schöpfungen wie "Olaf's Onanierbedarf". Im Normalfall ist das Apostroph aber weiterhin dafür nicht vorgesehen, wenn man also schreibt "Rita's Hund ist weggelaufen", dann ist das immer noch falsch.

1 Punkt(e) bei 1 Reaktion(en)
Dir hat's gefallen? Dann erzähl deinen Freunden davon!

mischka
Kommentar melden Link zum Kommentar

Deppenapostroph, na toll...

3
Geschrieben am
ZRUF
Kommentar melden Link zum Kommentar

Deppenapostroph mit Verwendungslizenz...

2
Geschrieben am
Gast
Kommentar melden Link zum Kommentar

Null Null Blond - mit der Lizenz zum Apostrophieren...

2
Geschrieben am
O.W.
Kommentar melden Link zum Kommentar

Die Regelung ist irre, weil sie (zumindest im Prinzip) gleiche Dinge unterschiedlich handhabt, aber das ist letztlich der Fall, wo ich es noch am besten verstehen kann, wenn das jemand macht. Nicht nur gibt es den Apostroph im Genitiv bei Namen, die im Auslaut Sibilanten (Zischlaute) haben ohnehin schon, also ist zwar nicht "Rita's" Hund weggelaufen, aber "Max' Hund ist weggelaufen." ist die korrekte Schreibweise.

1
Geschrieben am

Nur registrierte Mitglieder können hier Einträge kommentieren.

Zurück zur Hauptseite der Deponie