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#1942 von Klopfer

Die australische Schauspielerin Scarlet Vas, die mal kurz in der (seit Ewigkeiten laufenden) Seifenoper "Neighbours" mitspielte, freut sich über das Baby, das in ihrem Leib wächst. Der Ehemann ist der Sänger Tayo Ricci - und gleichzeitig ihr Stiefbruder.

Die beiden lernten sich schon mit 13 kennen, bevor ihre Eltern zusammenkamen, und haben sich später (ungefähr mit 19 Jahren) einfach ineinander verliebt. (Leider wurde nicht bekannt, ob es dabei passierte, als Scarlet versehentlich in der Waschmaschine oder unter dem Bett steckenblieb.) Ihre Beziehung hat viel Kritik einstecken müssen, aber die beiden sind entschlossen, sich davon nicht beirren zu lassen.

Ich muss sagen: Ich find's okay? Sie sind nicht blutsverwandt, und es wäre ziemlich unfair, ihnen ihr gemeinsames Glück zu missgönnen, nur weil ihre Eltern vielleicht zuerst miteinander was hatten. Was denkt ihr?

1 Punkt(e) bei 1 Reaktion(en)
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Karteileiche
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in ab-18-Videos ist doch auch kein Problem, warum also irl? :D

1
Geschrieben am
mischka
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Ich sehe das wie du. Ich kann da kein Problem feststellen.

2
Geschrieben am
Ze-em
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Meine Welt ist in Ordnung.
Leben und Leben lassen.
Ich verstehe die Frage, aber wo ist das Problem?

0
Geschrieben am
Knallcharge
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In dem Fall, wo ist das Problem?

Anders war es ja noch zu Durchblick-Zeiten, wo gefühlt fast jeder 3. Junge in der Schweiz seine Schwester durchgenudelt hat...

1
Geschrieben am
O.W.
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Ich habe da auch kein Problem. Die sind ja nicht enger verwandt als zwei zufällige fremde Personen.

Manche Leute machen echt aus absolut nichts einen "Skandal".

1
Geschrieben am
VargK
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Man hätte sich das Leben aber auch wirklich einfacher machen können. Gab es denn in Australien niemand anderes?
Ein Skandal ist es nicht, aber das Kind wird sich die ganze Schulzeit über "Deine Eltern sind Geschwister"-Witze anhören müssen.

2
Geschrieben am
Gast
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Am Ende haben sich die Eltern über die Kinder kennengelernt? Wäre ja nicht auszuschließen... naja, wie schon angeführt, sie sind genetisch nicht eng genug verwandt, dass sich hier Probleme für den Nachwuchs ergeben sollten, es ist kein Inzest. Also bitteschön, macht doch was ihr wollt.

1
Geschrieben am
ZRUF
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Ja, verstehe in dem Fall auch das Problem nicht. Müssen die doch wissen, was sie machen. Für den Genpool ist das ja zumindest kein Problem.

1
Geschrieben am
Rakshiir
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Ich denke wenn die beiden sich erst kennen gelernt hätten nachdem die Eltern was hatten wäre das ggf etwas seltsamer, da sie dann eher als "Geschwister" sich kennen (sollten).
Aber selbst dann kann das ja passieren, und selbst dann gibts eigentlich nichts dagegen einzuwenden.

Dass jemand ein Problem hat in der Konstellation finde ich persönlich lächerlich.

1
Geschrieben am
ObsidJan
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Ein Skandal ist es nicht, aber das Kind wird sich die ganze Schulzeit über "Deine Eltern sind Geschwister"-Witze anhören müssen.

Auch wieder ein Punkt, warum wir tunlichst von Versuchen absehen sollten, per Sprechakt Realitäten zu konstruieren (was sowieso nicht funktioniert).
Stiefgeschwister sind keine richtigen Geschwister;
der Stiefpapa mag die beste Vaterfigur der Welt sein, er ist trotzdem nicht der biologische Vater;
Leihmütter sind keine leiblichen (genetischen) Mütter;
Transfrauen sind keine Frauen; etc.

2
Geschrieben am
Gast
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Naja, wenn die Eltern geheiratet hätten, als die beiden noch klein gewesen wären und dann als Patchworkfamilie zusammengelebt hätten und sie über die lange gemeinsame Zeit wie Geschwister zusammen aufgewachsen wären, dann könnte ich verstehen, dass es sich komisch anfühlt, aber selbst dann sind es biologisch keine Geschwister.

Viel problematischer hingegen ist doch der Fall, wenn sich Eltern trennen, jeder nimmt ein Geschisterkind zu sich in ganz jungen Jahren, die wachsen unabhängig voneinander auf und lernen sich später zufällig kennen und verlieben sich. Das ist dann mal hart.

1
Geschrieben am
BJ68
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@Gast

Schaust Du hier: https://www.tagesspiegel.de/berlin/gericht-spricht-urteil-im-inzest-prozess-1275127.html ist ein wenig so abgelaufen wie Du es geschrieben hast....

Knackpunkt(e) sind mich in dem zugehörigen Paragraphen https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__173.html dass da
a) der Beischlaf pönalisiert ist, egal ob es da Kinder gibt oder nicht...warum, wenn er dazu dienen soll gen. Schäden zu vermeiden...und
b) explizit Abkömmlinge und Geschwister wenn unter 18 Jahre alt, von der Bestrafung ausnimmt und bekanntlich kann man auch vor dem 18 Lebensjahr schwanger werden und zudem
c) liegt die Strafmündigkeit bei 14 Jahren.....

Damit sehe ich das Teil eher als Moralparagraph an....


bj68

2
Geschrieben am
ObsidJan
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@bj68:
Es wird noch absurder: das Zeugen von Kindern mit verwandten Eltern ist auch nicht verboten, sondern, wie du schon sagst, nur der "Beischlaf" (künstliche Befruchtung, anyone?). Umgekehrt ist es egal, wenn Verhütung genutzt wird, einer der Partner unfruchtbar ist oder der Mann eine Vasektomie hatte - auch wenn keine Kinder entstehen können, bleibt es verboten. Damit fällt also das Eugenik-Argument (höhere Wahrscheinlichkeit für Behinderungen) weg.
Außerdem ist mit "Beischlaf" nur ganz bestimmter gemeint, und da kann sich jetzt jeder selbst überlegen, welche Praktiken ggf. nicht vom Gesetz abgedeckt werden. Daraus ergibt sich wiederum, dass sexuelle Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Verwandten auch nicht verboten sind.

Das Gesetz ist halt, wie so viele Gesetze, völlig aus der Zeit gefallen und mittlerweile von der Realität gefühlt drei Mal überholt. :vogel:

1
Geschrieben am
(Geändert am 2. Dezember 2024 um 18:56 Uhr)
Gast
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Aber welche Partei traut sich daran, das zu reformieren? Ich kann der Shitstorm schon zusammenbrauen hören, sobald ruchbar wird, dass das angefasst wird. Dafür verbrennt sich keiner die Finger oder gar die Karriere...

1
Geschrieben am
BJ68
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ObsidJan und Gast:

ACK allerdings eine kleine Lanze könnte für den Paragraphen gebrochen werden...klingt auch im verlinkten Urteil an: "«Die Kinder werden irgendwann damit leben müssen, dass ihr Onkel ihr Vater ist», erinnerte Oberstaatsanwaltin Claudia Laube an die Tragik der Beziehung. "

Allerdings das Urteil und damit die Aussage ist von 2005 und mich würde interessieren wie die Oberstaatsanwältin z.B. dazu steht, dass Kinder zwei Väter/Mütter haben oder dass Papa/Mama halt das Geschlecht ändern kann....da hat sich in den 20 Jahren ja einiges getan, sprich selbst diese Lanze ist da so ziemlich abgestumpft.

Btw. bei dem obigen Fall wurde das Urteil wenn ich mich dunkel erinnere vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

bj68

3
Geschrieben am

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