Klopfers Link- und Lichtbild-Deponie



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Leo Hammer
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ist bestimmt nen verspäteter Aprilscherz

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Geschrieben am
Gast
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Klopfer Du musst Dich bewerben! Werde der nächste Wallraff, unterwandere die BRAVO um ihre Methoden aufzudecken.

Du bist nur einen Mausklick weg von den größten Fragen, die sich seit Klopfers Web hier jeder stellt:
- wer ist der wahre Dr. Sommer?
- welche Drogen geben die den "Darstellern" der Foto-Lovestories??
- Ist es wirklich wahr, dass die Redaktion der BRavo in Wirklichkeit aus drei rauchenden, Schnaps-trinkenden und Poker-spielenden Kapuzinieräffchen besteht???

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Geschrieben am
Klopfer
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Das wäre dann aber in Hamburg, München und anderswo. Ich kann mir schon kaum leisten, in Berlin zu wohnen. :tjanun:

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Geschrieben am
IdefixWindhund
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Ich weiss nicht. Wenn du bei einem Date gefragt wirst wo man arbeitet ... bei der Bravo ... das finden doch nur minderjährige Teenager toll.

Minderjährige Daten/ Sex? --> Verboten!

Das ist ein komplettes Paradoxon

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Geschrieben am
mischka
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@IdefixWindhund: Solange du es weder filmst, noch die Dame dafür bezahlst, darfst du jede 16-jährige (und damit minderjährige) vögeln, die es auch will.

Wenn die Eltern einverstanden sind und du nicht vorbestraft bist, gehen sogar Sexualkontakte mit 14 und 15-jährigen in Ordnung (laut Wikipedia zumindest, ist mir ehrlich gesagt neu). Wobei ich als fast 30-jähriger mir dumm vorkäme, wenn ich die Eltern fragen würde: Darf ich ihre Tochter vögeln?
Wenn ja, wie oft, und wie?
Zum Glück stehe ich auf Frauen in meinem Alter, da stellt sich das Problem nicht.

2
Geschrieben am
(Geändert am 18. April 2018 um 7:30 Uhr)
IdefixWindhund
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Gibt es da laut StGb nicht die Klausel, bei einem Altersunterschied von 3 Jahren wäre es gesetzlich legal!?!?

Mit über 30j. wäre ich also weit über diese 3 Jahre hinaus.

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Geschrieben am
Klopfer
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Nein, von drei Jahren steht im Strafgesetzbuch nichts. Es ist allerdings so, dass sexuelle Kontakte mit 14- und 15-Jährigen üblicherweise bloß bei Leuten ab 21 verfolgt werden (Jahren, nicht Anzahl), wenn dabei die Fähigkeit zur fehlenden sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird (und es dafür einen Antrag zur Strafverfolgung gibt - es sei denn, es gibt öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung).

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Geschrieben am
mischka
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@Idefix: Das ist - glaube ich - Schweizer Gesetzgebung, ich denke, als alter Hase bist du da Durchblick-geschädigt.

@Klopfer: Das öffentliche Interesse besteht aber i.d.R. nur, wenn man einschlägig vorbestraft ist, d.h. wenn man es nicht ist, kann man es mit den Eltern besprechen (wie ich oben bereits geschrieben habe).

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Geschrieben am
Klopfer
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Möglich. Allerdings steht es der Staatsanwaltschaft frei, ein öffentliches Interesse auch aus anderen Gründen zu bejahen.

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Geschrieben am
ObsidJan
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Also de facto heißt das, dass mir nur dann was passieren kann, wenn die Eltern mich anzeigen, wenn die 15-jährige irgendwie eingeschränkt ist (behindert, betrunken...) oder wenn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht (Nachhilfelehrer, Betreuer im Sommercamp...)?

...ich frage für einen Freund. :D

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Geschrieben am
Klopfer
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So ungefähr, ja.

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Geschrieben am
mischka
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Zum Nachhilfelehrer besteht ausdrücklich kein Abhängigkeitsverhältnis, weil er jederzeit entlassen/ausgetauscht werden kann (ob Mami und Papi dich allerdings noch bezahlen werden, wenn du ihre Tochter vögelst, steht auf einem anderen Blatt Papier, einklagen würde ich das Geld jedenfalls nicht).

Das ist der Grund, warum alle großen Nachhilfeinstitute Sex mit Schülerinnen explizit arbeitsrechtlich versuchen zu verbieten. Man muss da
a) bei Einstellung unterschreiben, dass man so was lässt und
b) bei Vertragsverlängerung bestätigen, dass man in der Vergangenheit keinen Sex zu irgendeiner Schülerin hatte.

Und achja: Die Eltern können dich auch anzeigen, wenn sie der Meinung sind, ihre Tochter sei noch nicht reif genug, und zwar auch dann, wenn es dafür keinen diagnostizierten Grund gibt. Daher solltest du auf jeden Fall mit Eltern reden. Im Zweifel neigen einige (nicht alle) Gerichte nämlich dazu, den Eltern diesbzgl. zu glauben, weil die ihre Tochter am besten kennen, und so könntest du dich in Schwierigkeiten manövrieren.

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Geschrieben am
Stone
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Stell mir das grad vor, wie man auf der Türschwelle mit Vokuhilaperücke und Schnauzer steht, ein Dosenbier in der Hand und zum Vater sagt: "Ey Junge, heut schrauf ich noch deine Tochter nieder. Geht doch klar oder?"

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Geschrieben am
mischka
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@Stone: Versuchen kann man es vielleicht, aber auf die Weise kann man sich auch Schläge einhandeln.

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Geschrieben am
IdefixWindhund
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Oder ein Messer in der Brust, oder selten aber immer öfters ne Patronenkugel im Körper.

Wir sind hier wenig Zimperlich :D

Dann ist Sex ab >18j nicht "legal" sondern einfach Unkomplizierter, da die Eltern bei einem gesunden 18 jährigen Individuum nicht mehr dazwischen funken können.

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Geschrieben am
Sajoma
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Naja, Messer und Patrone funktionieren danach keinen Deut weniger zuverlässig... Warum liebgewonnene Rituale aufgeben?

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Geschrieben am
mischka
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@Idefix: Böser Hund, du hörst mir nicht zu.

Ab 16 können die Eltern schon nicht mehr dazwischen funken! Dann darfst du es halt nur nicht filmen und sie nicht dafür bezahlen.

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Geschrieben am
(Geändert am 21. April 2018 um 22:53 Uhr)
IdefixWindhund
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@mischka: Coooooooool, aber irgendwie kommt die Info gefühlt Jahrzehnte zu spät. :D

Von LMD werde ich immer wieder an die alte Toyota Werbung erinnert = "Nichts ist unmöglich, ...!"

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Geschrieben am
mischka
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Natürlich ist nichts unmöglich, aber manche Sachen haben trotzdem ernste Konsequenzen. Es ist z.B. nicht unmöglich, Vitalij Klitschko während eines Meet and Greet eine zu knallen, aber die Konsequenzen könnten negativ sein.

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Geschrieben am
mischka
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btw: Gerade LMD hat ja die negativen Konsequenzen aufgezeigt, oder? Ich meine, denen, die da geschrieben hatten, ging ja schließlich der Arsch auf Grundeis, oder?

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Geschrieben am
IdefixWindhund
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Der Großteil von den LMD Fragen ja.

Allerdings waren auch einige wenige dabei die Sex mit Geschwistern, dem Hund, Vergewaltigung vom Freund eher als "kann man so machen, finden andere halt nicht so toll!" ansahen.

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Geschrieben am

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