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#352 von Klopfer

Da geht eine Frau eine Scheinehe mit einem pakistanischen Flüchtling ein, damit er hierbleiben darf, und ist später ganz unglücklich, weil der Mann - oh Wunder - voll den konservativen, muslimischen Ehemann raushängen lässt, wie er es eben aus seiner Heimat kennt. Der Artikel gibt sich Mühe, die Intelligenz der Frau zu betonen, aber es fällt mir wirklich schwer, daran zu glauben.
Auch schön: Sie wünscht sich, dass doch bitte eine andere Frau ihn nimmt. Die oft beschworene Solidarität unter Frauen. :geruehrt: Soll doch die andere unterdrückt werden.

Link: [https://www.nzz.ch/gesellschaft/deutsche-akademikerin-erzaehlt-von-ihrer-scheinehe-mit-einem-asylbewerber-ld.1420784]
3 Punkt(e) bei 7 Reaktion(en)
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simcity
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Denkt über eine Scheidung nach, aber würde ihn wieder heiraten, wenn sie sich nochmal entscheiden dürfte.
Wieso gibt sie eigentlich dieses Interview? Vor der Zeitung hat sie ja ihr Verbrechen zugegeben. Ob die Zeitung die Pflicht hat, das zu melden weiß ich nicht. Aber nehmen wir mal an, der Reporter ist jemand der an die Heiligkeit der Ehe glaubt. Da wäre das Risiko, dass er es meldet sehr hoch.
Wieso hat Abdul seiner Frau eigentlich gesagt, dass er ein Schleuser ist, und das andere.

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Geschrieben am
Mandarine
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@simcity Grundsätzlich gilt für Journalisten ein erweitertes Zeugnisverweigerungsrecht, sobald eine Aussage einen Informanten belasten würde. Außerdem ist in Deutschland niemand verpflichtet in der Vergangenheit liegende Straftaten anzuzeigen, und selbst die anzeigepflichtigen Straftaten sind auf eine genau benannte Gruppe begrenzt (siehe § 138 StGB).

Außerdem müsste ein Journalist, der von sich aus geschehene Straftaten, die ihm vom Täter selbst anvertraut wurden, öffentlich macht oder anzeigt damit rechnen, gekündigt zu werden (das kann für einen Arbeitgeber wie einen Zeitungsverlag durchaus als schwerwiegender Vertrauensbruch gewertet werden, insbesondere wenn es nicht um ein Offizialdelikt handelt). Mal davon abgesehen, dass so ein Name dann in Erinnerung bleibt - und der Journalist damit ein Fall für Hartz IV.

P.S.: Das kann in der Schweiz natürlich anders ausschauen, dort ist insbesondere das Zeugnisverweigerungsrecht deutlich anders geregelt (z.B. ein eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht auch im Zivilrecht, und ein gänzlich eigener Paragraph für Journalisten).

P.P.S.: Hmm, scheint so, als ob es grundsätzlich keine Anzeigepflicht für Privatpersonen in der Schweiz gibt.

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Geschrieben am
(Geändert am 12. Januar 2019 um 10:12 Uhr)
Shoshana
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Ich würde gerne wissen, wie alt die ist. Also ob sie vielleicht einfach noch sehr jung und naiv ist. Da steht zwar Akademikerin, aber vllt ist sie ja nur Studentin?
Ich hoffe jedenfalls, dass ihre Naivität zumindest teilweise auf ihr Alter zurückzuführen ist.

Heftig finde ich, dass sie total überrascht ist, dass er nur eine Duldung erhalten hat.
Wenn man sowas macht, sollte man sich doch zumindest vorher informieren, ob das dann auch funktioniert.

Und sich eine Einzimmerwohnung zu teilen ist schon schwierig mit einem Menschen den man liebt. Aber mit einem Menschen, den man nicht liebt, der dann auch noch andere Wertvorstellungen und kulturelle Hintergründe hat, muss das ja zu einer psychischen Belastung führen.... :rumms:

2
Geschrieben am
simcity
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@Mandarine Es gibt zwar dieses Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten. Es ist aber keine Pflicht. Vielleicht ist ihm die Heiligkeit der Ehe wichtiger als sein Job. Vielleicht meldet er es anonym und geht das Risiko ein erwischt zu werden. Vielleicht erkennt ein Bekannter die beiden trotz der Anonymisierung wieder und meldet seine Vermutung. Es gibt viele Möglichkeiten.

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Geschrieben am
Mandarine
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@simcity Du kannst Die Sache zwar anonym zur Anzeige bringen, aber die Scheinehe selbst steht in Deutschland nicht unter Strafe. Sie kann zwar von den zuständigen Behörden aufgehoben werden, was aber in Deutschland in diesem Zusammenhang praktisch nicht passiert, wenn nicht einer der beiden Ehepartner aussagt.

Mal davon abgesehen handelt es sich dabei nicht um Strafrecht im Speziellen, sodass die Staatsanwaltschaft von sich aus nur selten tätig wird - was wiederum heißt, dass eine anonyme Anzeige in der Mehrzahl aller Fälle keine Folgen nach sich ziehen wird.

Die Chancen dass darüber ein Journalist seinen Job riskieren würde (wenn es nicht gerade ein christlicher Fundamentalist ist) sind verschwindend gering. Wie gesagt, sollte der Journalist das Ganze öffentlich machen und dabei die Quelle offenlegen, dann wird das garantiert sein letzter Artikel bei einer zahlenden Zeitung gewesen sein, selbst in der etwas konservativeren Schweiz.

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Geschrieben am
Ylva
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So wie sich der Kerl verhält, scheint mir, er hat das Konzept einer Scheinehe nicht verstanden :angsthasi:

Seit 1993 haben die Preise aber auch mächtig angezogen :O http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13680077.html In dem Artikel gibts aber am Ende doch eine Scheinehe, die glücklich geendet hat :adorable:

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Geschrieben am
Stone
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Das ganze klingt von der blumigen Wortwahl und der erzählten Fakten, wie ein Artikel von diesem "Spiegel"-Schwindler, wie hieß der noch?

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Geschrieben am
Rakshiir
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@Shoshana
Ich gebe dir recht, mich bringt zusätzlich noch der Part zum Nachdenken, wo sie zwar mit ihrer Lage hoch unzufrieden ist, aber es trotzdem nochmal machen würde.
Für mich ist es erstaunlich, dass scheinbar keine Lehren gezogen werden. Man würde doch meinen, wenn man so unzufrieden ist, würde man vielleicht etwas daraus lernen.

Ich meine, abgesehen von dem Punkt dass man sich strafbar macht, ect.

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Geschrieben am
IdefixWindhund
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*pfote hebt*
Hier ICH, Scheinehe! Hallo, ich will mich zur Verfügung stellen. Hat jemand die Adresse von der Dame?

Lohnsteuerklasse 1 fuckt total ab.

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Geschrieben am
Atlantis
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@Stone: Claas Relotius! :kicher:

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Geschrieben am
ObsidJan
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Was die betonte Intelligenz der Dame angeht... sagen wir so, sie muss unglaublich gut im Bett sein. Würde vielleicht doch über eine Scheinehe nachdenken. :naughty:

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Geschrieben am
Diiter
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@Mandarine:

aber die Scheinehe selbst steht in Deutschland nicht unter Strafe.

Die Scheinehe selbst steht nicht unter Strafe, das ist richtig. Wenn man aber die Behörden über das Vorhanden sein der ehelichen Lebensgemeinschaft täuscht bzw. falsche Angaben macht, um einem der beiden Partner einen Aufenthaltstitel zu erschleichen, macht man sich sehr wohl strafbar.
Was die beiden da machen ist also trotzdem eine Straftat, auch wenn sich das durch das Zusammenleben in einer Ein-Zimmer-Wohnung schwer nachweisen lassen wird.

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Geschrieben am
IdefixWindhund
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Wie sieht dies bei Steuerlichen Erleichterungen aus???

Da bescheißt man ja theoretisch den Staat um seine heiß geliebten Steuern.

Nach deutschen Rechtssystem ist dies ja schlimmer als schwerer Diebstahl, und Vergewaltigung.

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Geschrieben am
mischka
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@IdefixWindhund:
Die Aussage ist völliger Blödsinn!

Zum Thema Vergewaltigung sagt das StGB:

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Also je nach Fall zwischen 6 Monaten bis 5 Jahre.

Bei schwerem Diebstahl sieht es wie folgt aus:
In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Also zwischen 3 Monaten und 10 Jahren.

Und nun sehen wir uns die Steuerhinterziehung an: *trommelwirbel*:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft


Also ist Steuerhinterziehung von alledem das Vergehen mit dem geringsten Strafmaß. Und das erst recht, wenn man sich die Erläuterung ansieht:
Praxishinweis: Nach der BGH-Rechtsprechung kommt es bei Hinterziehung bis 50.000 EUR zu Geldstrafen. Bis 100.000 EUR ist je nach Einzelfall zu prüfen, ob schon eine Freiheitsstrafe zu verhängen ist. Ab 100.000 EUR bis zur Million ist eine Geldstrafe nur noch bei gewichtigen Milderungsgründen als schuldangemessen anzusehen. Anderenfalls kommt es zur Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Bei einer Vergewaltigung kannste nicht sagen, ich habe ja nur eine einzige vergewaltigt, ich will nur eine Geldstrafe!

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Geschrieben am
IdefixWindhund
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Und wie kommen Urteile von > 8 Jahren zustande???

Und du lieferst mir ja noch eine Steillage, Vergewaltigung maximal 5 Jahre. Schwerer Raub maximal 10 Jahre. Rechnen kannste, davon gehe ich mal sehr stark davon aus.

Nun, was sind 5 Jahre in Relation zu einem dauerhaft zerstörten Menschenleben. Zu 10 Jahre Haft, für Dinge, die geklaut worden sind? Findest du das gerecht?

Klar, wenn ich Steuern hinterziehe ... pfffz. OK, meine Denkweise ging aber eher weit über Millionen € hinaus.

Auch die Verfolgung dieser. Dies geht sogar soweit dass man sich CDs von irgendwelche dubiosen Quellen kauft, mit Steuersünder Datenpakete.

Soll jetzt aber auch nicht heißen, dass Vergewaltiger gechillt ihre Flucht bestreiten können. Mitnichten.

Mir kommt es allerdings so vor, Bescheißt du den Staat, haste nichts zu lachen. Verkorkst du ein Menschenleben, sofern es nicht gerade Mord ist, klar auch scheiße, aber je nach dem nicht so schlimm wie den Staat bescheißen.

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Geschrieben am
simcity
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Ich habe unter dejure.org nachgesehen. Unter dejure.org stand bei schwerem Raub etwas von Todesgefahr.
Und bei Vergewaltigung stand auch etwas von 10 Jahren Freiheitsstrafe.

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Geschrieben am
Klopfer
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Die Höchststrafe bei Vergewaltigung sind 15 Jahre. Die 5 Jahre, die in dem Gesetz genannt werden, beziehen sich auf sexuelle Nötigung (Absatz 1), nicht auf den schwereren Fall der Vergewaltigung (Absatz 6).
Die Höchststrafe von 15 Jahren kommt durch § 38 StGB zustande. Die Mindeststrafe für Vergewaltigung sind zwei Jahre.
Diebstahl ist strafrechtlich auch deutlich etwas anderes als schwerer Raub.

Das Vergewaltigung im deutschen Strafrecht weniger schlimm geahndet werden würde als Diebstahl oder Steuerhinterziehung, ist schlicht nicht wahr.

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Geschrieben am
Der Admiral
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Ich glaube, meine Verwandten kommen aus dem falschen Dorf. Da werden keine Frauen unterdrückt. Mein Vater hatte sogar richtig Respekt vor seiner älteren Schwester, weshalb mein Bruder und ich uns gerne hinter ihr versteckt haben, wenn wir seiner Meinung nach Blödsinn gemacht haben...

Ok, aus dem nördlichen Bereich von Pakistan ist mir das bekannt, das da Volldeppen leben, deswegen fühlen sich die Taliban ja auch so schön wohl da. Mit dem netten Nebeneffekt, dass die Deppen der pakistanischen Armee nicht verraten, in welchen Höhlen sich die Taliban verstecken.

Leider sind es aber genau solche Art Deppen, die hier ins Land kommen und für negative Presse verantwortlich sind. Wobei, der Großteil der Pakistaner hier ist nicht so aber darüber berichtet man ja auch nicht.

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Geschrieben am

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