Es ist mittlerweise erwiesen, daß ARGE-Angestellte viel mit Fug und Recht behaupten, was nachweislich nicht stimmt. Aber wenn man neben einem gesetzt auch noch eine Dienstanweisung hat, so und so viele Sperren im Monat zu erreichen, dann muß das Gesetzt (in dem ja auch was von Fördern steht) ruhig mal beiseite geschoben werden. Was die Verfassungsmäßigkeit angeht, hat das SGB deutliche Lücken, wie erst unlängst bei der Entscheidung zur Berechnung von H-IV erwiesenn wurde. Natürlich kann der Angestellte in der ARGE nichts für die Mängel des Gesetztes, we er seinen Spielraum auslotet, schon.
Und nachdem Clement die Unterkunftskosten für U25 als Hauptkostenfaktor ausgemacht hat, is es eben der Regelfall, daß man bei seinen Eltern leben muß. Alles andere bedarf, wie der Vorposter auch schrieb, einer "Ausnahme"genehmigung. Und sich ein Kind zuzulegen, nur um als eigene BG zu gelten kann ja wohl keine Lösung sein, wenn es materiell an allen Enden fehlt. Tut man sich und dem Kind keinen Gefallen.