Frag den Hasen

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was sagst du dazu, dass ein russischer unternehmer das ;-) Smiley für sich hat schützen lassen? es aber privatpersonen weiter zum freien gebrauch zur verfügung stellt aber von Unternehmen lizeznzgebühren eintreiben will?
außerdem hat er rechtliche ansprüche auf :-) da es seinem patentiertem smiley sehr ähnlich sieht....
ich meine wenn sowas in russland durchs patentamt durchgeht darf ich mir dann die buchstaben des dt. alphabetes patentieren lassen und bei allen die sie benutzen abkassieren?
Ich weiß nicht, wie es in Russland aussieht, aber in Deutschland würde das Patentgericht die Marke vermutlich schnell wieder löschen lassen, weil dieser Smiley in allgemeinem Gebrauch ist. (Das ist sogar noch eindeutiger als bei den Wörtern "Webspace" oder "Explorer", deren Marken ebenfalls gelöscht wurden.)