Frag den Hasen

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#14897 das kommt ganz darauf an wieviele jungfrauen denn pro wunsch zur verfügung stehen ohmy.gif

eine frage zum aktuellen ("Sachte Korrekturen)":
wer darf denn dann offziell entscheiden welche seiten denn unter das verbot fallen? und gäbe es (rein theoretisch) eine möglichkeit gegen eine sperrung zu klagen? ne mail ans bka? da dürfte ja nen gästebucheintrag bei dir nen ähnlichen erfolg versprechen doofguck.gif
Das entscheidet das BKA, da muss nicht mal ein Richter mitreden. Man kann zwar dagegen klagen, aber dafür braucht man halt auch das Geld.