Frag den Hasen

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#20322
Ich hab darüber mal, während eines Praktikums, mit einem Polizeibeamten gesprochen, der für Internetkriminalität zuständig war. Dieser meinte, Streamingseiten seien legal, da keine Kopie erstellt werden würde. Inwiefern man sich auf die Aussage verlassen kann, kann ich nicht beurteilen, da die Daten ja zumindest im RAM kurzzeitig abgespeichert werden. Allerdings denke ich nicht, dass die Polizei da viele Beweise sammeln könnte, solange die Betreiber ihren Server irgendwo im Ausland stehen haben.
Das Problem dabei ist, dass diese Sichtweise nicht im Einklang mit der Einschätzung bei anderen Straftaten ist. Wenn bei dieser Urheberrechtssache das Anschauen eines Streams legal ist, dann müsste eigentlich das Anschauen eines Kinderpornostreams auch legal sein, denn man beschafft sich hier ja ebenfalls nichts. Neuere Gerichtsurteile vertreten dort aber die Meinung, dass die Kopie im RAM schon ausreicht. Wenn das bei KiPo gilt, wie weit ist dann der Schritt dahin, dass ein Richter das auch bei normalen Urheberrechtsverstößen glaubt?