Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41833 Fragen gestellt, davon sind 43 Fragen noch unbeantwortet.
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#24825

Bei nem Auto hast du aber nicht die Vorlage, es entsprechend gegen unbefugte Nutzung abzusichern, bei Waffen schon.

Das ist das gleiche wie bei einem Bauarbeiter, der nen Stein auf ner Dachkante liegen lässt, wenn der Stein jemanden erschlägt hat der Bauarbeiter, wegen mangelnder Sicherung, Schuld.
Doch, die Vorlage hast du. STVO §14 (2).