Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41833 Fragen gestellt, davon sind 43 Fragen noch unbeantwortet.
Wichtig: Es gibt keine Belohnungen für die zigtausendste Frage oder sonst irgendein Jubiläum, Fragen wie "Wie geht's?" werden nicht beantwortet, und die Fragen-IDs unterscheiden sich von der Zahl der gestellten Fragen, weil die Nummern gelöschter Fragen nicht neu vergeben werden. Und welche Musik ich höre, kann man mit der Suchfunktion rechts herausfinden (oder geht direkt zu Frage 127).
Zurück zu allen Fragen
#24825
Bei nem Auto hast du aber nicht die Vorlage, es entsprechend gegen unbefugte Nutzung abzusichern, bei Waffen schon.
Das ist das gleiche wie bei einem Bauarbeiter, der nen Stein auf ner Dachkante liegen lässt, wenn der Stein jemanden erschlägt hat der Bauarbeiter, wegen mangelnder Sicherung, Schuld.
Doch, die Vorlage hast du. STVO §14 (2).