Frag den Hasen

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Was hältst Du von der Sicherheitsverwahrung von Straftätern zum Schutze der Allgemeinheit? Die Europäische Menschenrechtskonvention sagt, es verstoße gegen die Menschenrechte, immerhin haben die Straftäter meistens schon ihre Strafe abgesessen.
Ich kann zwar verstehen, warum man diese Sicherheitsverwahrung will, aber ich habe so meine Probleme damit, sie zu rechtfertigen. Die Sicherheitsverwahrung ist eben für den Insassen eine Strafe, egal wie man es dreht und wendet, und ein Eingriff in die Menschenrechte desjenigen, der ja seine Strafe eigentlich abgesessen hat. Und die Rechtfertigung für die Sicherheitsverwahrung ist schlicht die Prognose eines Psychologen, der versucht, die Zukunft vorherzusagen. Nun hat Psychologie das Problem, nicht wirklich eine harte Wissenschaft mit Ja/Nein-Antworten zu sein; bei vielen Fragestellungen findet man x verschiedene Meinungen, und alle haben irgendwo eine Berechtigung, können aber eben auch nicht alle gleichzeitig bei einem einzelnen Menschen gültig sein. Soll man tatsächlich dafür eintreten, dass ein psychologisches Gutachten bei all den Unsicherheiten eine Rechtfertigung für ein zeitlich unbegrenztes Wegschließen ist? Und wenn man dafür eintritt, was spräche dann dagegen, das auch auf Menschen anzuwenden, die bisher nicht groß mit dem Gesetz in Konflikt kamen? Kommen wir dann nicht in die Nähe von "Minority Report", wo einem die Freiheit genommen wird, weil jemand meint, man könnte in Zukunft ein Verbrechen begehen?