Frag den Hasen

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hmm mir laesst diese zensursache keine ruhe. ich hab mich grade mal informiert und mag deine meinung dazu wissen, da du in juristischen dingen ja auch nicht ganz unbewandert bist smile.gif
laut art 5 GG gibt es ja bei uns sowas wie kunstfreiheit, die geschuetzt ist, und in die nur insofern eingegriffen werden darf, als dass andere grundrechte verletzt werden und auch nur, wenn diese rechte gewichtiger sind als die kunstfreiheit. insofern hab ich da keine bedenken, dass "kids" verboten werden koennte, da hier keine anderen grundrechte angetastet werden. bin also erleichtert, du auch? biggrin.gif
was sagt dir das eigentlich ueber deine sachen? koenntest du nicht den jugendschutz darauf hinweisen, dass sie dir nicht verbieten koennen, sowas wie "anal commando" online zu stellen? soweit ich das durchschaut habe funktioniert deren methode doch hauptsaechlich auf einschuechterung, ne entscheidung ueber deinen persoenlichen fall ist da doch noch nie gefallen.
In Artikel 5 steht leider drin: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Es müssen also nicht mal Grundrechte eingeschränkt werden, damit einem das Recht auf freie Meinungsäußerung entzogen wird. Die "gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend" sind halt das Problem.