Frag den Hasen

In Fragen suchen


Alte Frage anzeigen
#

Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41833 Fragen gestellt, davon sind 43 Fragen noch unbeantwortet.
Wichtig: Es gibt keine Belohnungen für die zigtausendste Frage oder sonst irgendein Jubiläum, Fragen wie "Wie geht's?" werden nicht beantwortet, und die Fragen-IDs unterscheiden sich von der Zahl der gestellten Fragen, weil die Nummern gelöschter Fragen nicht neu vergeben werden. Und welche Musik ich höre, kann man mit der Suchfunktion rechts herausfinden (oder geht direkt zu Frage 127).


Smilies + Codes

Auf vorhandene Fragen kannst du mit #Fragennummer (z.B. #1234) oder mit [frage=Fragennummer]Text[/frage] verlinken.

Hinweis: Es muss Javascript im Browser aktiviert sein, um nicht vom Spamfilter zensiert zu werden.

Zurück zu allen Fragen


Habe mal eine Frage zu der Sache, dass man Büchersendungen nicht zukleben darf: Das gilt nur, wenn man irgendwie günstigere Steuern oder Versandkosten in Anspruch nehmen will, oder? Ich hoffe doch mal, dass man auch bei Büchern nicht gezwungen wird, den Inhalt offen zu legen. Wäre ja irgendwie ein bisschen doof. (Aber wenn ich bedenke, dass kostenlose Rechtsberatung illegal ist, da kann ich mir das auch gut vorstellen...)
Du kannst Bücher natürlich auch normal in zugeklebten Umschlägen und Kartons verschicken, aber dann zahlst du eben auch das normale Porto und nicht das geringere Porto für Büchersendungen.