Frag den Hasen

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#42247

Gemeint war die Adoption.

Alibifrage: Was tust du, wenn du an einem Samstagmorgen um 6:30 wach bist?

Liebe Grüße
Kitschi
Ich hab grad noch mal nachgeguckt: Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht nur für Kinder, die bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sind. Ob nun Ehe oder Lebenspartnerschaft, in beiden Fällen müsste der neue Partner das Kind adoptieren, damit dieses ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber dem neuen Partner hat. Es stimmt also gar nicht, dass es beim Zeugnisverweigerungsrecht eine Diskriminierung von Lebenspartnerschaften gibt.
Dass sie bei Adoptionen noch nicht voll gleichgestellt sind, ist ja klar, aber darum ging's bei der Frage direkt ja gar nicht.

Zur Frage: Ich geh noch mal pinkeln und dann endlich schlafen. biggrin.gif