Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41833 Fragen gestellt, davon sind 43 Fragen noch unbeantwortet.
Wichtig: Es gibt keine Belohnungen für die zigtausendste Frage oder sonst irgendein Jubiläum, Fragen wie "Wie geht's?" werden nicht beantwortet, und die Fragen-IDs unterscheiden sich von der Zahl der gestellten Fragen, weil die Nummern gelöschter Fragen nicht neu vergeben werden. Und welche Musik ich höre, kann man mit der Suchfunktion rechts herausfinden (oder geht direkt zu Frage 127).


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Hey Klopfer, du kennst dich doch sicher bisschen mit Urheberrecht/Bildrechte aus... wie ist das, wenn ich ein Bild öffentlich verwende, z.B. auf meiner Facebookseite, und dieses Bild enthält ein Logo einer bekannten Firma oder Marke? Ich habe dabei das Logo so verändert, dass es eben nicht mehr wie das der Marke aussieht, einige Elemente oder der Name fehlen, es aber aufgrund der Ähnlichkeit für die meisten eindeutig erkennbar ist. Ich stelle das nun innerhalb des Bildes in einem negativen Kontext dar (z.B. Kritik, Satire oder Karikatur oder sowas). Könnte ich da Probleme bekommen?
1. Frage: Hast du das Bild gemacht? Wenn ja, liegt das Urheberrecht bei dir.
2. Frage: Hast du das Bild von öffentlichem Boden aus gemacht (Bürgersteig oder so)? Ist wichtig wegen der Panorama-Freiheit, ansonsten könnte dir der Eigentümer des Abgebildeten die Nutzung untersagen.
3. Frage: Ist eine fremde Person auf dem Bild und mehr als nur unwesentliches Beiwerk? Wenn nicht, könntest du Probleme wegen dem Recht am eigenen Bild der Person kriegen.
4. Frage: Benutzt du das Logo, um dich selbst zu promoten; bist du in einer Wettbewerbssituation mit dem Eigentümer des Logos oder erweckst du den Eindruck, du wärst irgendwie durch den Eigentümer des Logos zur Nutzung legitimiert? Dann könntest du Probleme kriegen.

Wenn du an diesen Klippen vorbeigeschifft bist, bleibt eigentlich nur die Frage, ob dein Beitrag eine künstlerische Auseinandersetzung ist (dann wäre sie von der Kunstfreiheit gedeckt). Es klingt ja danach, von daher sehe ich keine Probleme. Ich bin aber kein Anwalt. wink.gif