Frag den Hasen

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#43088
An der UP gehts jetzt schon los mit "Ladet euch is zum 20. Dezember alles herunter, was wir dieses Semester noch brauchen, danach muss ich das löschen"... Wo ist denn der Unterschied, ob man sich das in einer Bibliothek kopiert oder ob man es einer (eingeschränkten) Zahl von Studenten online zur Verfügung stellt? Ich versteh das irgendwie nicht, ich versteh auch eigentlich nicht, warum das plötzlich illegal ist. Erklärhase!
Bibliotheken zahlen sowohl für die Ausleihe als auch für die Kopierer eine regelmäßige Abgabe an die VG Wort, damit sind die finanziellen Ansprüche der Urheber abgegolten, da diese dann das Geld aus diesen Abgaben kriegen können.
Wenn Dozenten Inhalte direkt per Moodle den Studenten zur Verfügung stellen, müssten die sich halt um die VG-Wort-Abrechnung kümmern. Da denen das zu aufwendig ist, wenn nicht mehr pauschal abgerechnet werden kann, aber für die rechtlich korrekte Verbreitung an die VG Wort gezahlt werden müsste, kann man's dann so halt nicht mehr machen.