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Die Bundestagswahlen

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Der Reichstag mit dem Bundestag

Jemand sagte einmal: Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie verboten. Vielen klugen Leuten wurde dieses Zitat in den Mund gelegt, so richtig weiß bis heute keiner, von wem es wirklich stammt, aber egal, wie man auch zu diesem Bonmot steht, Wahlen gehören heutzutage einfach zur Politik, ob in Demokratien oder Diktaturen.

Da die Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland ein bisschen komplizierter als im Dritten Reich sind, ist es wohl nicht ganz überraschend, dass an mich der Wunsch herangetragen wurde, die ganze Sache auch mal zu erklären. Ich werde hier hauptsächlich auf die Bundestagswahl eingehen, in den meisten Bundesländern laufen die Landtagswahlen ähnlich ab.

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Eigentlich hätten sie das Kreuz auch schon vordrucken können.

Bevor wir aber ergründen, was wir denn eigentlich wählen, sollte man mal klarstellen, was wir nicht wählen. Das Volk wählt in Deutschland weder den Bundeskanzler noch den Bundespräsidenten. Der Bundeskanzler wird nach der Bundestagswahl von den Abgeordneten des frisch gewählten Bundestags gewählt. (Natürlich kann der Bundestag auch mitten in einer Legislaturperiode einen neuen Kanzler wählen. Das passiert aber eher selten.) Der Bundespräsident hingegen wird von der Bundesversammlung für den Zeitraum von fünf Jahren gewählt, er kann im Anschluss auch einmal wiedergewählt werden.

Einschub: Die Bundesversammlung

Nun fragen sich sicher viele: Was zur Hölle ist die Bundesversammlung? Die Bundesversammlung wird nur dann einberufen, wenn ein Bundespräsident gewählt werden muss, und besteht zur Hälfte aus den Mitgliedern des Bundestags, die andere Hälfte wird von den Parlamenten der Bundesländer gewählt (also Landtage, Abgeordnetenhaus, Bürgerschaft etc.), wobei die Einwohnerzahl der Bundesländer bestimmt, wie viele Mitglieder das jeweilige Land entsenden darf.

Zur Bundesversammlung müssen nicht unbedingt Berufspolitiker gehören, aus unerfindlichen Gründen halten die Parlamente es immer wieder für eine Spitzenidee, auch Prominente, Sportler und Künstler in die Bundesversammlung zu schicken. Beim letzten Mal waren zum Beispiel Ingo Appelt, Frank Elstner, Jan Josef Liefers und Sönke Wortmann dabei, während ich immer noch nicht gefragt wurde. Ein bisschen beleidigt bin ich ja schon.

Die Bundestagswahl

Zurück zur Bundestagswahl: Diese findet regulär alle vier Jahre statt. Der Zeitraum dazwischen ist eine Legislaturperiode, für diesen Zeitraum wird dann auch der Kanzler gewählt, der wiederum die Minister seiner Regierung bestimmt. Der Bundestag sollte am Ende eigentlich genau 598 Abgeordnete haben. (Warum es nicht so ist, dazu kommen wir nachher.) Um diese festzulegen, hat jeder Wähler zwei Stimmen. Spoiler: Die wichtigere Stimme ist die Zweitstimme.

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"Niemals" heißt im Wahlkampf etwas anderes als im sonstigen Leben. :D

Die Wahlkreise und die Erststimme

Die Hälfte der (regulären) Sitze im Bundestag wird durch die Direktkandidaten der Wahlkreise besetzt. Diese 299 Wahlkreise, in die die Bundesrepublik zur Wahl aufgeteilt wird, haben alle ungefähr die gleiche Einwohnerzahl (Minderjährige nicht mitgerechnet), deswegen sind die Wahlkreise in Berlin eher klein und in einem dünner besiedelten Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern ziemlich groß. Bei einer Abweichung der Bevölkerungszahl von mehr als 25 Prozent vom Durchschnitt müssen die Wahlkreise neu bestimmt werden.

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Will jemand nachzählen?

In jedem Wahlkreis kann sich also ein Kandidat aufstellen lassen und direkt in den Bundestag gewählt werden, wenn er die einfache Mehrheit der gültigen Erststimmen in diesem Wahlkreis erlangt. Das ist dann ein Direktmandat. Der Kandidat muss nicht unbedingt einer Partei angehören, aber er muss die deutsche Staatsangehörigkeit haben, volljährig sein und darf in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt worden sein. (Bei Straftaten wie Landesverrat, Wahlfälschung und ähnlichen „politischen“ Vergehen kann man das passive Wahlrecht ebenfalls für zwei bis fünf Jahre verlieren.) Realistisch gesehen dürfte man aber ohne den Rückhalt einer Partei kaum die Mittel haben, einen erfolgreichen Wahlkampf zu führen.

Die Landeslisten und die Zweitstimme

Mit der Zweitstimme wählt man hingegen nicht direkt eine bestimmte Person, sondern eine Partei, oder genauer: eine Liste mit Mitgliedern einer Partei des jeweiligen Bundeslands. Die Zweitstimme bestimmt, in welchem Kräfteverhältnis die Parteien im Bundestag zueinander stehen werden, wobei allerdings nur die Parteien berücksichtigt werden, die mindestens 5 Prozent der gültigen Zweitstimmen gekriegt haben oder drei Direktmandate erringen konnten. Deswegen ist die Zweitstimme so wichtig. Über die Zweitstimme werden die restlichen Sitze verteilt, wobei die 299 schon an die Direktkandidaten verteilten Sitze natürlich in das Kräfteverhältnis einbezogen werden.

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Tse, da hat die SPD drei Kanzler gestellt und Schlesien ist immer noch polnisch. Man kann sich auf niemanden verlassen.

Die Landeslisten der Parteien bestimmen dann, welche Parteigenossen sonst noch in den Bundestag einziehen können. Für jedes Bundesland ist (abhängig von der Bevölkerungszahl) eine bestimmte Anzahl von Sitzen vorgesehen, die dann entsprechend der Wahlergebnisse mit den Kandidaten der jeweiligen Landeslisten gefüllt werden, sofern sie nicht schon mit Direktkandidaten besetzt sind. Wer ganz vorne auf der Liste steht, der kommt bei nicht ganz unbedeutenden Parteien quasi garantiert rein, wer weit hinten ist, hat kaum eine Chance. Nun ist es natürlich auch möglich, dass jemand vorne auf einer Landesliste steht, aber bereits ein Direktmandat gewonnen hat. (Ein Beispiel dafür ist Angela Merkel, die natürlich als Spitzenkandidatin ganz vorne auf der CDU-Liste für Mecklenburg-Vorpommern stand, aber das Direktmandat in ihrem Wahlkreis im Norden des Bundeslands erhalten hat.) In diesem Fall wird das nächste Mitglied auf der Landesliste berücksichtigt und bekommt so ein Listenmandat.

Sollte innerhalb der Legislaturperiode ein Mitglied aus dem Bundestag ausscheiden, so wird sein Platz vom nächsten Kandidaten auf der Landesliste seiner Partei übernommen. Geht das nicht, weil etwa kein freier Kandidat mehr auf der Liste steht, verfällt der Sitz allerdings. Das ist zuletzt im September 2015 passiert, als Katherina Reiche (CDU) lieber in die Wirtschaft wechselte, das letzte Mitglied auf der Brandenburger Landesliste der Partei aber auf die Mitgliedschaft im Bundestag verzichtete, weil sie das mit ihrem Amt als Datenschutzbeauftragte nicht vereinbaren konnte. Deswegen ist seitdem der Bundestag um einen Sitz kleiner als nach der letzten Bundestagswahl 2013.

Überhang- und Ausgleichsmandate

Anmerkung von 2023: Die folgenden Absätze geben den Stand von 2016 wieder. Sie sind durch eine neuerliche Wahlrechtsänderung überholt, die ich am Ende des Textes kurz zusammenfasse.

Nun hat die Sache mit den zwei Stimmen einen kleinen Haken: Angenommen, eine Partei ABC hätte durchgehend etwa 35 Prozent (Erst- und Zweitstimmen), die anderen Parteien hätten jeweils weniger. Durch die einfache Mehrheit bei den Erststimmen würde die ABC alle Wahlkreise gewinnen und somit die Hälfte der Bundestagssitze belegen. Ihr Zweitstimmenanteil sagt aber, sie solle nur 35 Prozent der Sitze haben, nicht 50 Prozent.

Es kann also passieren, dass nach Besetzung der 598 Plätze eine Partei dank ihrer Direktmandate einen höheren Anteil hätte, als ihr nach Zweitstimmen eigentlich zusteht. Diese „überzähligen“ Sitze werden Überhangmandate genannt. Um das Verhältnis wieder entsprechend der Zweitstimmenanteile ins Lot zu bringen, werden dann an die anderen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate verteilt, also zusätzliche Abgeordnetenplätze. Aus diesem Grund hat der aktuelle Bundestag nicht 598 Mitglieder, sondern 630. Die Berechnung der Ausgleichsmandate ist allerdings unheimlich kompliziert, gerade im Zusammenspiel mit den Sitzen für die Bundesländer.

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Dieses Bild bringt FDP-Mitglieder zum Weinen. Sorry. :angsthasi:

Das sorgte in vergangenen Wahlen gelegentlich für das kuriose Ergebnis, dass eine Partei eigentlich mehr Bundestagsabgeordnete gehabt hätte, wenn in einem Bundesland weniger Leute für sie gestimmt hätten. Nach der Bundestagswahl 2002 hätte beispielsweise die SPD einen Sitz mehr im Bundestag gehabt, wenn in Brandenburg 50.000 Leute weniger die SPD gewählt hätten, weil dann in Bremen ein zusätzliches Listenmandat entstanden wäre. Dieses negative Stimmgewicht ist im Jahr 2008 vom Bundesverfassungsgericht verboten worden, weswegen die Berechnungsmethode für die Ausgleichsmandate seit 2011 mehrmals geändert wurde. So ganz ist die Möglichkeit solcher Ergebnisse aber immer noch nicht ausgeschlossen, was ein Argument mehr ist, mich einfach zum Alleinherrscher zu erklären. :vic2:

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Die CSU war immer die Partei mit dem größten Herz für Flüchtlinge und Vertriebene. :nick:

Die Auflösung des Bundestags und Neuwahlen

Der Bundestag kann aus zwei Gründen vorzeitig aufgelöst werden, was dann innerhalb von 60 Tagen zu vorgezogenen Neuwahlen führen muss.

Der erste Grund ist, dass der neu gewählte Bundestag es innerhalb von 14 Tagen nicht schafft, einen Kandidaten mit absoluter Mehrheit zum Kanzler zu wählen. In dem Fall kann der Bundespräsident entweder den Kandidaten mit relativer Mehrheit zum Kanzler ernennen oder den Bundestag auflösen. Bislang ist das in der Bundesrepublik noch nicht vorgekommen.

Der zweite Grund kann das Scheitern der Vertrauensfrage sein: Ein Bundeskanzler kann beantragen, dass der Bundestag ihm das Vertrauen ausspricht. Dabei muss er die absolute Mehrheit der Stimmen erringen, um diese Vertrauensfrage zu gewinnen. Sollte der Kanzler nicht mehr das Vertrauen der Abgeordneten haben, kann er beim Bundespräsidenten die Auflösung des Parlaments innerhalb von 21 Tagen beantragen. Sollte der Bundestag aber mit absoluter Mehrheit einen neuen Kanzler wählen, entfällt das Recht zur Auflösung. (Auf Eigeninitiative kann der Bundestag nur dann dem Bundeskanzler das Vertrauen entziehen, wenn er gleichzeitig einen neuen wählt, was man als konstruktives Misstrauensvotum bezeichnet. Auch dann gibt es keine Auflösung des Parlaments.)

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Die unendlichen Qualen von Altnazis in der noch jungen Bundesrepublik.
Ein Drama. :ach:

Der zweite Fall kam in der Bundesrepublik mehrmals vor, wobei dort manchmal taktiert wurde: 1982 verließ die FDP die Regierungskoalition mit der SPD und verbündete sich mit der CDU/CSU. Mit einem konstruktiven Misstrauensvotum wurde Helmut Schmidt gestürzt und Helmut Kohl zum Kanzler gewählt. Damit wäre die Auflösung des Parlaments eigentlich hinfällig gewesen. Aber Helmut Kohl, der gerade erst mit der Mehrheit der Parlamentsstimmen gewählt worden war, stellte schon kurz danach die Vertrauensfrage, die er absichtlich verlor, damit das Parlament neu gewählt werden musste und somit die neue Regierungskoalition eine bessere Mehrheit bekommen konnte. (Er hätte auch einfach zurücktreten können, aber das wäre im Wahlkampf nicht gut angekommen.) Die FDP wurde für ihren Verrat von den Wählern abgestraft, die CDU/CSU gewann aber so viel hinzu, dass es sich im Endeffekt für die neue Koalition lohnte.

Gerhard Schröder hat das mit dem absichtlichen Verlieren der Vertrauensfrage 2005 auch versucht, aber die SPD verlor dann auch die Bundestagswahl.

Zusatz: Was kriegt ein Abgeordneter?

Nun kann man sich natürlich die Frage stellen, ob sich die ganze Mühe denn für einen so gewählten Abgeordneten lohnt. Ich überlasse die Bewertung dem Leser und gebe hier nur die Zahlen an, die von Juli 2016 an gelten. (Im Juli gibt’s nun immer eine Diätenanpassung.)

  • Ein MdB erhält im Monat 9.327,21 Euro als „Abgeordnetenentschädigung“. Wir lernen daraus also schon mal: Parlamentsabgeordneter zu sein, das ist so was wie ein Schadensfall, für den man entschädigt werden muss. :soistdas: 1/365 des Betrags wird allerdings für die Pflegeversicherung einbehalten.
  • Zusätzlich bekommt der Abgeordnete 4.305,46 Euro als steuerfreie Kostenpauschale. (Die wird jährlich zum 1. Januar angepasst.) Das Geld kann er für Büro-, Reise- und Verpflegungskosten ausgeben, davon die Miete für die Zweitwohnung bezahlen oder es unters Kopfkissen legen. Er muss nicht nachweisen, wofür er es ausgegeben hat. Es ist auch nicht pfändbar und zählt nicht als Einkommen. Die Pauschale kann allerdings gekürzt werden, wenn der Abgeordnete Sitzungen schwänzt. Sollte der Abgeordnete mehr Kosten haben (auch unter Berücksichtigung der anderen Zuwendungen, die noch genannt werden), hat er Pech gehabt und kann die zusätzlichen Kosten nicht von der Steuer absetzen.
  • Nicht alle Reisekosten müssen aus der Kostenpauschale beglichen werden. Jeder MdB kriegt eine Bahncard 100 (1. Klasse) und kann sich Flugkosten im Inland für Reisen im Zusammenhang mit dem Mandat erstatten lassen. (Die Bonusmeilen werden dann dem Bundestag zugeschrieben, die kann er nicht privat verfliegen.)
  • Er muss auch nicht sämtliche Bürokosten selbst bezahlen. Für sein Büro im Bundestag stehen ihm 12.000 Euro im Jahr für Büroausstattung und Telefonkosten im Wahlkreis zur Verfügung. Der Bundestag stellt aber selbst noch unabhängig davon Computertechnik, Telefon/Fax, einen Schreibtisch und einen Bürostuhl.
  • Falls er Mitarbeiter einstellen will, die ihm bei der Arbeit im Bundestag oder daheim im Wahlkreis helfen, muss er nicht in die eigene Tasche greifen: Der Bundestag übernimmt die Kosten für Mitarbeiter bis zu einer Höhe von 19.913 Euro im Monat. Dafür darf man aber nicht mit den Mitarbeitern verwandt, verheiratet oder verschwägert sein.
  • Nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag bekommen die ehemaligen Abgeordneten für jedes Jahr im Parlament einen zusätzlichen Monat lang als Übergangsgeld die 9.327,21 Euro ausbezahlt, aber höchstens für 18 Monate. Ab dem zweiten Monat werden alle sonstigen Einkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet, weswegen man sich nicht unbedingt zu sehr beeilen muss, falls man kein tolles Angebot aus der Wirtschaft hat.
  • Als Mitglied des Bundestags erwirbt man auch Ansprüche auf eine Altersversorgung. Pro Jahr sind es 2,5 Prozent der normalen Diäten, nach einer Legislaturperiode hat man also bereits feste Altersbezüge von derzeit fast 933 Euro pro Monat in Aussicht. Schafft man es, 27 Jahre dem Bundestag anzugehören, kriegt man den Höchstsatz von 67,5 Prozent der monatlichen Diäten. Das Renteneintrittsalter wird derzeit schrittweise auf 67 Jahre hochgesetzt. Wer allerdings länger als 8 Jahre dem Bundestag angehört, kann für jedes weitere Jahr den Renteneintritt ein Jahr vorverlegen, höchstens um 10 Jahre. Wer also 18 Jahre im Bundestag bleibt, kann mit 57 in Rente und kriegt dann nach dem aktuellen Satz fast 4.200 Euro im Monat. Muss dann zwar voll versteuert werden, aber Altersarmut ist in weiter Ferne.

Wenn ich das so lese, muss ich wohl doch eine eigene Partei gründen. Verdammt. Wie klingt „Orgasmen für alle!“ als Wahlversprechen?

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Das wird ein Durchmarsch bis ins Kanzleramt! :victory:

Anmerkung: Dieser Text beschreibt das Wahlsystem im Jahr 2016. 2023 wurde das Wahlrecht geändert, die Überhangmandate werden gestrichen, wodurch auch Ausgleichsmandate entfallen. Das bedeutet, dass ein Wahlsieg eines Kandidaten in einem Wahlkreis bei den Erststimmen nicht mehr automatisch dazu führt, dass er ein Direktmandat im Bundestag bekommt, da nur noch die Zweitstimmen über die Sitzverteilung entscheiden und die Direktkandidaten lediglich einen Vorzug vor den Listenkandidaten bekommen. Außerdem entfällt die Sonderregelung für Parteien, die zwar die Fünfprozenthürde nicht schafften, aber drei Direktmandate erringen konnten. Ob diese Änderung Bestand hat, wird vermutlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, da Linke und CSU, die von dieser Regelung bisher profitierten, gegen das neue Wahlrecht juristisch vorgehen.

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