Frag den Hasen

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#22982
Bist du sicher, dass napoleonisches Recht ins BGB floss?
So wie ich das gelernt hab *klugscheiß*, ist eben nicht viel des französischen Code Civil ins BGB gekommen, da so kleine Differenzen zwischen den Franzosen und Deutschen gegen 1890/1900 waren. Bestes Beispiel: Im Code Civil gibt es keine Übereignung; Eigentumsübergang ist mit Kaufvertragsabschluss. (Was den Franzosen nebenbei genauso viel Probleme bereitet, wie uns das Abstraktions- und Trennungsprinzip^^)

Des weiteren schließe ich mich natürlich vollkommen deiner Meinung an^^ *schleim*

Und damit noch ne Frage dabei is:
Als ich gestern einkaufen war, waren "Teelichte" beworben. Auf der Verpackung stand aber "Teelichter". Kann man da beides machen, und sind die so unentschlossen, sich wenigstens auf eins zu einigen?
Ich weiß nicht, inwieweit man was aus dem napoleonischen Recht übernommen hat, aber man wird sich das sicher angeschaut haben, als man das BGB schrieb, da das napoleonische Recht das modernste Zivilrecht war von denen, die in den deutschen Ländern galten.

"Lichte" kann als Plural von "Licht" benutzt werden, wenn damit Kerzen gemeint sind.