Frag den Hasen

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#23017
Brüderchen, da liegst du falsch.

Auch konservative Rechtsexperten sagen z.B., daß Besteuerungen von Börsentransaktionen wie im Wahlkampf am Ende von fast allen gefordert, nach Lissabon nicht möglich sind, weil die Freiheit der Märkte, inbesondere der Finanzmärkte, vorgeht.

Der Lissabon-Vertrag ist ein Riesenpaket, Orgafragen hätten ja auf eine A4-Seite gepasst. Zu Lissabon zählen eben auch die vorher als EU-Verfassung deklarierten, in Frankreich und Holland aber per Volksabstimmung gescheiterten Bestimmungen.

Mit diesem Vertragskonstrukt hat man nun die Notwendigkeit, in diesen Ländern abstimmen zu lassen, beseitigt, jedoch an den abgelehnten Inhalten wenig geändert.

Und ide Iren hat man belogen, indem man das als Abstimmung pro oder gegen EU deklarierte und mit EU-Hilfen in der Krise verband. Es war aber eine Abstimmung nur über den Lissabon-Vertrag, nicht die EU.
Du glaubst konservativen Rechtsexperten, die sich ja eh wünschen, das nicht regulieren zu können?

Ich hab im Vertrag nichts dergleichen gefunden. Die Formulierung mit "freie Märkte mit offenem Wettbewerb" ist nicht mal neu, die steht sowieso schon im EU-Vertrag drin, neu ist nur, dass ein Mitgliedsland auch bestraft werden kann, wenn es gegen diesen Grundsatz verstößt.
Und "freier Markt" heißt nicht "ohne Regulierungen", ganz gleich was manche gerne drunter verstehen würden. Dass Schaumwein nur Champagner heißen darf, wenn er aus der Champagne kommt, ist ja schließlich trotz der "freien Märkte mit offenem Wettbewerb" auch EU-rechtlich verbürgt. Das Glühbirnenverbot war auch kein Problem.
Sag mir mal die Stelle im Vertrag, die ausdrücklich die Regulierung der Finanzmärkte untersagt?