unter http://www.jungewelt.de/2009/10-08/045.php findest du eine Stellungnahme von J. Klute, Pfarrer aus dem Ruhrgebiet, den ich im Übrigen auch persönlich kenne, der sich auf ein Gutachten des wissanschaftlichen Dienstes des Bundestags bezieht, das diese Tatsache ausdrücklich feststellt.
Und denen kann man sicher nicht unterstellen, das Ganze von links zu betrachten.
Der Artikel, in dem die Einschränkung des freien Kapitalverkehrs verboten wird, steht nämlich schon seit 1992 im EG-Vertrag drin. (Artikel 73b im EGV von 1992, Artikel 56 im EGV von 1997, Artikel 56 im EGV von 2002; im neuen Vertrag ist es Artikel 63). Der Vertrag von Lissabon ändert den Wortlaut des Artikels überhaupt nicht, sondern erwähnt ihn nur im Anhang, weil er eine neue Nummer bekommt.
Und diese Richtlinie ist kein Teil des Vertrags von Lissabon, sondern wurde unabhängig davon beschlossen. Der Vertrag von Lissabon ändert an der Richtlinie überhaupt nichts.
Zudem: Jetzt geht's plötzlich um Steuern? Sorry, aber bei Regulierung der Finanzmärkte denke ich zuerst an andere Dinge als an Steuern. Und die Regulierung selbst wird nirgendwo verboten.