Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41833 Fragen gestellt, davon sind 43 Fragen noch unbeantwortet.
Wichtig: Es gibt keine Belohnungen für die zigtausendste Frage oder sonst irgendein Jubiläum, Fragen wie "Wie geht's?" werden nicht beantwortet, und die Fragen-IDs unterscheiden sich von der Zahl der gestellten Fragen, weil die Nummern gelöschter Fragen nicht neu vergeben werden. Und welche Musik ich höre, kann man mit der Suchfunktion rechts herausfinden (oder geht direkt zu Frage 127).


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#37159
Es gibt bei der Familienkasse einen Antrag auf direkte Auszahlung des Kindergelds. Wenn der Kindergeldanspruch bejaht wurde, kannst du den stellen, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst und sie dir dein Kindergeld vorenthalten. Dann wird einfach ein Anteil des Gesamtkindergelds (bei vier Kindern ein Viertel, bei drei Kindern ein Drittel etc.) direkt an dich ausgezahlt und nicht an den kindergeldberechtigten Elternteil. Das nennt sich "Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes" und ist hier zu finden.