Frag den Hasen

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#40144
wäre dann aber die von "coldmirror" berühmte harry potter parodie "und ein stein/der pornokeller/der plastikpokal" nicht auch eigentlich erlaubt, weil ihre parodie ein eigenes werk ist?

ich meine...ich glaube sie kann/will das eh nich weitermachen in diesem leben aber damals gab es ja auch ärger und ich dachte "das kann ja wohl nich angehen". die hat ja nichtmal geld damit gemacht so weit ich weiß.
Das Problem bei solchen Synchros ist, dass das Verhältnis zwischen eigener Leistung und dem fremden, urheberrechtlich geschützten Material so ungünstig ist. Du nimmst vom Rechteinhaber die Regiearbeit, die Kameraführung, die Szenenbilder, die Leistung der Schauspieler usw. und ersetzt eigentlich nur die Tonspur. Das heißt, am Ende hast du ein Werk, welches zu vll. 95% dem ursprünglichen Werk entspricht und nur zu 5% Eigenleistung ist. Und diese Eigenleistung kann man nicht mal alleinstehend genießen, sondern nur in Verbindung mit dem ganzen anderen Kram. Erschwerend kommt hinzu, dass es nicht nur zwei, drei unzusammenhängende Szenen waren. Die "HP und ein Stein"-Synchro ist gute 90 Minuten lang, größenordnungsmäßig so etwa zwei Drittel vom kompletten Film. Das ist natürlich ein ganz schöner Batzen.
Ob damit Geld verdient wurde oder nicht, ist für die Feststellung der Urheberrechtsverletzung an sich und dem daraus resultierenden Unterlassungsanspruch erst mal nicht so relevant; das wäre erst dann Thema, wenn es ein Verfahren geben würde, weil sich das Geldverdienen mit unrechtmäßigen Kopien strafverschärfend auswirken würde. Aber Coldmirror wurde ja nicht vor Gericht gezerrt.
Wenn sie nur ihre Tonspuren veröffentlicht hätte, zusammen mit einer Anleitung, wie man sie z.B. mit den DVDs der Filme synchron ablaufen lassen kann, dann wäre sie aus dem Schneider gewesen, das wäre total legal.