Frag den Hasen

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#41904
Das ist kein Blödsinn. Das Gesetz existiert und ist verfassungskonform.

Der Auslegung des Gesetzes bin ich mir bewusst. Es würde wohl zu neuen Einzelfallentscheidungen kommen, falls es Eintritt. Blödsinn ist es deswegen trotzdem nicht. Versucht ein bereits abgeschobener Straftäter wieder ins Land einzuwandern, wäre das durchaus als Bedrohung der öffentlichen Sicherheit zu werten, wie ich finde.

Es hat aber auch niemand von der AfD behauptet, man solle sich mit dem MG3 auf die Lauer legen und alles wegbrezeln, was hier versucht unregistriert einzuwandern. Auch wenn das natürlich gern behauptet wird, klingt schließlich soviel schöner. Und ist auch soviel einfacher wenn man alle AfD-Sympathisanten als verkommenen Nazi-Abschaum betiteln und sich dabei gleichzeitig SO wohl fühlen kann.

Selbst die Antwort auf die provozierende Frage, ob man Kindern und Frauen (warum eigentlich Frauen?) den Zutritt per Waffengewalt verwehren wolle, sagt das nicht aus.

1) Waffengewalt kann auch heißen nur mit der Waffe zu drohen.

2) Waffe != Schusswaffe. Wasserwerfer. Pfefferspray. Tränengas. Schlagstock. Alles Waffen. Nach §1 WaffG müssten sogar Handschellen als Waffen gelten, aber ich bin ja kein Jurist.

Ich bleibe also dabei, dass ich die Aussagen der AfD-Spitze unbedenklicher finde, als Posts auf Facebook (Freunde von Freunden), die großspurig mitteilen, dass jeder der mit der AfD noch was anfangen könne, sich bitte verpissen solle und nie wieder Kontakt aufnehmen möge, sonst gäbe es was auf's Fressbrett. In dem Moment, in dem man eine rechte (!= rechtsextreme) Partei im politischen Umfeld nicht mehr verkraftet, mache ich mir darüber Sorgen. Und das obwohl ich noch nicht ansatzweise weiß, was ich wählen werde.

Was ich finde ist, dass die Aussagen in der gegebenen Konstellation natürlich an Blödheit kaum zu übertreffen waren, weil die Reaktionen so absolut zu erwarten waren.
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