Frag den Hasen

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#42661
Das sehe ich anders, die Hausdurchsuchung ist nötig, weil man vor Gericht nachweisen muss, dass Kollege XY tatsächlich der Inhaber des Facebook-Accounts ist. D.h. muss man Hardware sicher stellen, die einem bestimmten Menschen gehört und dann checken, ob von dieser Hardware auf diesen FB-Account zugegriffen wird. Sonst wird das vor Gericht ein Reinfall. Wenn man die erst anklagt, haben die genug Zeit den Laptop verschwinden zu lassen und dann ist eine Verurteilung unmöglich. Und wenn das Justizsystem das so sieht, dass ohne die Hardware keine Verurteilung möglich ist (außer bei Geständnis, wovon nicht auszugehen ist), dann sind Hausdurchsuchungen die logische Konsequenz. Das haben die Polizisten sich aber nicht ausgedacht, um zu schikanieren, sondern weil vergleichbare Fälle aus Mangel an Beweisen (sprich Hardware) nicht mal zur Verhandlung zugelassen wurden, da es nicht reicht, die Kommentare per IP dem Haushalt zuzuordnen (auch dann nicht, wenn der Typ alleine wohnt). Gerichte wollen Hardware sehen, also muss die Polizei eben diese beschaffen, und wie sollen die das anstellen, ohne Hausdurchsuchung? (Dass die Richter, die das so sehen, einer Fehleinschätzung unterliegen, ist dabei ein anderes Thema)
Die Hardware beweist doch nichts.
Du kannst nicht beweisen, dass du von einem Laptop vor zwei Monaten auf Facebook zugegriffen hast, um einen bestimmten Beitrag zu schreiben. Du kannst nur nachweisen, dass der Laptop zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung auf Facebook eingeloggt war. Mehr nicht. Du kannst weder beweisen, dass der Beitrag von diesem Laptop geschrieben wurde, du kannst auch nicht beweisen, dass der Besitzer des Laptops den Beitrag geschrieben hat, in vielen Fällen kannst du nicht mal beweisen, dass der Laptop bereits eingeloggt war, als der fragliche Beitrag geschrieben wurde.
Die Hardware beweist so gar nichts. (Warum dann auch USB-Sticks etc. mitgenommen werden, ist dann ja auch so eine Frage.) Und deswegen finde ich eine Hausdurchsuchung auch in dem Fall nicht gerechtfertigt, weil die Beweismittel schlicht und einfach keine sind.
Wenn man es ohne den Computer nicht beweisen kann, dann kann man es auch mit dem Computer kaum beweisen. Und wenn das Verfahren dann eingestellt werden muss, dann soll es halt so sein. So sollte es nun mal laufen in einem Rechtsstaat.
(Ich finde sowieso nicht, dass das Strafrecht der richtige Weg ist, um damit umzugehen.)