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#1600 von Klopfer

Ein rumänischer Roma schwängert seine 13-jährige Stieftochter, das kommt zufällig raus, als er versucht, einen 17-Jährigen zu erpressen, und vor Gericht bittet er, man möge doch Rücksicht auf die Roma-Sitten nehmen.

Komisch, wenn andere sagen würden, dass so was bei denen usus wäre, wär's gleich wieder voll nazi.

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Gast
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Ich gehe mal schwer davon aus, dass das nicht usus ist bei den Roma. Der Typ ist einfach nur ein Schwein, dass sich hinter seiner Abstammung versteckt und die als Ausrede benutzt. Ich finde allerdings, dass er mit 3 Jahren Haft für die Vergewaltigung der Minderjährigen (wenn deren Kind schon 1 ist, war sie damals 11?), das Zeugen des Kindes, die Erpressung des Jugendlichen (aus dem niederen Motiv seine eigene Tat zu vertuschen) noch echt glimpflich davon gekommen ist. Vielleicht griff da doch der Bonus?

1
Geschrieben am
Katschka
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Also mit im (für den Typen) besten Fall von rund anderthalb Jahren Knast für dei Vergewaltigung der kindlichen Stieftochter ist da schon was schief gelaufen bei dem Urteil...

Andererseits: Der Typ kann sich angeblich an nichts erinnern - das ist doch eher hanseatische Kultur, oder? Vielleicht hat der Richter ja ähnliche kulturelle Hintergrunde, wenn man sich das Strafmaß anschaut. Immerhin dürfte das ohne weiteres einen besonders schweren Fall darstellen, da wäre die Mindeststrafe 5 Jahre Zuchthaus...

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Geschrieben am
Rakshiir
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Ich bin da mal ganz radikal und sag: der Kerl sollte nicht frei rumlaufen dürfen.
Angefangen von den psyschichen Problemen die das Mädchen haben könnte, dazu dass er ne Menge ihres Lebens versaut hat weil sie nun n Kind hat, und statt zu seiner Scheisse zu stehen noch versuchen rauszukommen mit Ausreden und Erpressung?

So einer hat für mich nix mehr in der freien Natur zu suchen.

Aber selbst wenn man nicht so hart ins Gericht geht (höhö), die Strafe ist tatsächlich lächerlich

1
Geschrieben am
Proxy Voter
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Niemand von uns hat Akteneinsicht, niemand war in der Hauptverhandlung; alles, was vorliegt, ist ein "Zeitungs"artikel. Auf dieser Basis ueber ein Urteils zu spekulieren, ist immer muesig. Dies vorangestellt, ein paar Fragen zu den bisherigen Kommentaren:

1. Welcher "besonders schwerer Fall" soll hier vorgelegen haben (ganz abgesehen davon, dass weder die StA zum LG angeklagt noch das AG verwiesen hat)?
2. Welchen "kulturellen Hintergrund" soll der Richter haben und wie soll sich der wie ausgewirkt haben? Und hatten den die (hoechstwahrscheinlich anwesenden) Schoeffen auch?
3. Welche Strafe waere denn angemessen? Lebenslaengliche Haft wegen Folgen, die das Opfer haben "koennte"(sic!)? Und wie soll dann noch zu anderen Straftaten mit hoeherem Unrechtsgehalt differenziert werden?

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Geschrieben am
ZRUF
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Was für mich merkwürdig ist: Man schreibt von jahrelangem sexuellen Missbrauch, geht aber nicht näher darauf ein. Es ist nie davon die Rede, wie oft da was passiert ist (auch keine Schätzung). Von daher schwierig zu beurteilen, wie schwer der Fall wirklich zu werten ist.
Noch merkwürdiger ist es aber, wenn der Kindsvater zwar zugibt seine Stieftochter geschwängert zu haben, sich aber an keine sexuellen Handlungen erinnern will. Das passt dann nicht zusammen. Oder er hat sie nur im Sollsuff misbraucht.

Klar kann man diskutieren, ob das Urteil zu niedrig ausgefallen ist mit 3 Jahren und 3 Monaten, vor allem, weil es um Kindsmissbrauch und Erpressung geht, aber Proxy Voter hat schon Recht. Es ist schwer anhand der Daten im Artikel eine ordentlich Schätzung abzugeben.

0
Geschrieben am
Rakshiir
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Selbst wenn es nur einmal war, eine Sex mit einer Minderjährigen wenn es noch unter Vergewaltigung zählt gehört für mich höher bestraft.
Ich finds auch sehr schwierig darüber zu reden ob ne Person psychische Folgen haben könnte, und daran das Strafmaß zu messen. Was wenn das Kind das noch gar nicht so klar sagen kann, es sich noch nicht komplett bewusst ist?
Das ist dann dieselbe Masche wie teilweise bei anderen Fällen wo junge Männer betroffen sind wo dann viele sagen "er wollt es doch" oder "kann er froh sein dass er ran durfte". Als ob das der Punkt ist.

1
Geschrieben am
Katschka
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@ Proxy:
Die Rechtsgrundlage und entsprechende Erläuterungen würde ich so einschätzen, dass das Schwängern einer 11- (oder 12-)jährigen während einer Vergewaltigung durchaus als schwere körperliche Misshandlung gewertet werden kann, da dies ja zu massiven physischen und psychischen Schäden führt - auch wenn de facto das Mädel die rein körperliche Seite der Schwangerschaft/ Geburt wahrscheinlich besser aufarbeiten kann als Erwachsene.

Fraglich wäre für mich als Laien lediglich: Muss die Schädigung unmittelbar sein, oder darf auf die mittelbare Schädigung durch Schwangerschaft abgestellt werden?
Wenn man letzteres verneint bleibt man aber immer noch bei 3 bis 15 Jahren Strafmaß. Da das Leben zweier Kinder aber gründlich ruiniert sein dürfte würde ich in diesem konkreten Fall durchaus ein Strafmaß im oberen Drittel für gerechtfertigt ansehen. Hängt natürlich letztlich von vielen Faktoren ab, aber 3 Jahre und 3 Monate sind in so einem krassen Fall echt unangemessen, rein vom vorgegebenen Strafmaß her.

Und was das kulturelle angeht: Lies gerne dich gerne mal zu den Gedächtnisproblemen und der Herkunft unseres aktuellen Bundeskanzlers ein, der weiß auch nie wovon die Leute reden, kann sich an nix erinnern und fühlt sich daher immer zu unrecht beschuldigt...

1
Geschrieben am
mischka
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Ich bin ehrlich gesagt auch der Auffassung, das Sexualdelikte deutlich schwerer bestraft gehören, insurance, wenn Kinder involviert sind.

Meines Erachtens sollte bei Sexualdelikten die anschließende Sicherungsverwahrung obligatorisch sein. Erst wenn zwei Psychologen weitere Gefahren für die Allgemeinheit ausschließen, sollte man diese Menschen wieder frei lassen...

2
Geschrieben am
Klopfer
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Ich bin bei der Bewertung vorsichtig. Klar ist es Kindesmissbrauch, mit einer Person unter 14 zu schlafen. Aber das heißt nicht automatisch, dass er sie zum Sex gezwungen hätte. Ich glaube, der weitaus meiste sexuelle Missbrauch von Kindern findet ohne direkten Zwang statt, eher durch Manipulation. Und gelegentlich gibt's auch Frühreife, die es selber initiieren - wobei man natürlich erwarten kann, dass der Erwachsene da nicht mitmacht.
Es heißt nicht mal, dass sie unheimlich traumatisiert sein muss; lang andauernde Traumata nach sexuellem Missbrauch in der Kindheit sind gar nicht die Regel (allerdings gibt's danach oft Bindungsstörungen, was aber auch ein Resultat davon ist, welches Bild von sexuellem Missbrauch von Kindern in der Öffentlichkeit verbreitet wird, was sich meistens von dem eigenen Empfinden der Opfer stark unterscheidet).

Gilt eine Schwangerschaft als schweres Gesundheitsrisiko, welches einen besonders schweren Fall rechtfertigen würde? Das würde ich auch pauschal nicht beantworten wollen, denn es würde sich die Frage stellen, ob Schwangerschaften generell ein schweres Gesundheitsrisiko wären, und wenn nicht, ab wann dann die Schwelle wäre.

0
Geschrieben am
Parias
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Es heißt nicht mal, dass sie unheimlich traumatisiert sein muss; lang andauernde Traumata nach sexuellem Missbrauch in der Kindheit sind gar nicht die Regel (allerdings gibt's danach oft Bindungsstörungen, was aber auch ein Resultat davon ist, welches Bild von sexuellem Missbrauch von Kindern in der Öffentlichkeit verbreitet wird, was sich meistens von dem eigenen Empfinden der Opfer stark unterscheidet).


Ok, jetzt steh ich auf dem Schlauch, darum frage ich jetzt mal nach; Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist schwerer Trauma nicht die Regel, sondern wurde durch das Bild was die Öffentlichkeit hat, verzerrt?:huh:

Und zählt Bindungstörungen auch nicht zu Traumata?

Ich hoffe, das klingt nicht vorwurfsvoll von mir, ich bin neugierig.


Gilt eine Schwangerschaft als schweres Gesundheitsrisiko, welches einen besonders schweren Fall rechtfertigen würde? Das würde ich auch pauschal nicht beantworten wollen, denn es würde sich die Frage stellen, ob Schwangerschaften generell ein schweres Gesundheitsrisiko wären, und wenn nicht, ab wann dann die Schwelle wäre.


Pauschalisieren kann man es nicht, aber; wenn der Körper nicht reif ist um ein Kind auszutragen, dann würde ich schon von einen schweren Gesundheitsrisiko sprechen, wir reden immerhin von einer damals 11jährigen.

Was nur mit diesen Abschaum nur los, dass sie ein Kind...
sorry, aber ich hab kein Verständnis für solche Leute. Als Erwachsener sollte man es besser wissen.

1
Geschrieben am
Klopfer
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Ok, jetzt steh ich auf dem Schlauch, darum frage ich jetzt mal nach; Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist schwerer Trauma nicht die Regel, sondern wurde durch das Bild was die Öffentlichkeit hat, verzerrt?:huh:

Und zählt Bindungstörungen auch nicht zu Traumata?


In der Öffentlichkeit wird gerne alles, was irgendwie unangenehm ist, als Trauma bezeichnet, aber eigentlich sind es extreme Erlebnisse, die man auch so empfunden hat, als sie passierten (bzw. kurz danach), und wenn man dann eine PTBS entwickelt, versetzen Auslösereize (Trigger) einen in diese Situation zurück und man reagiert in emotional extremer Weise. Manche geraten in Panik, manche werden ganz still, manche werden aggressiv und so weiter. Eine Störung, Beziehungen aufzubauen, ist jetzt für sich kein Symptom für ein dauerhaftes Trauma, da gehört schon mehr dazu. Und es ist tatsächlich auch generell eher selten, nach einem extremen Ereignis eine länger andauernde Belastungsstörung zu entwickeln.

Nicht das Trauma wird verzerrt durch die Darstellung in der Öffentlichkeit. Ich drösel das mal länger auf. Sexueller Missbrauch von Kindern wird üblicherweise so dargestellt: Fieser Mann schnappt sich Kind und sagt zu ihm "Ausziehen, Beine breit, ich schieb dir meinen Prügel rein und du hältst die Fresse, sonst gibt's Ärger", und das Kind macht dann mit, weil es Angst hat. Das ist aber extrem unüblich. Üblicherweise wird ein Vertrauensverhältnis aufgebaut. Es geht langsam los mit Berührungen, man hat kleine Geheimnisse, es kommt zu immer mehr sexuellen Kontakten. Meist verstehen Kinder gar nicht, was da eigentlich so genau gemacht wird und dass sie manipuliert werden. Manche haben sogar bei der Tat selber ganz schöne Gefühle. In den wenigsten Fällen empfinden die Kinder das als wirklich bedrohlich, was da mit ihnen gemacht wird. Viel häufiger wird das von ihnen als eine Art heimliches Spiel wahrgenommen.

So, und dann kommt das ans Licht, alles wird ausgebreitet, und die Öffentlichkeit ist überzeugt: "Das war ein ganz mieser Vergewaltiger, der das Kind brutal gezwungen hat!" Aber das Kind hat das meist gar nicht so wahrgenommen. Und das führt zu Selbstvorwürfen: "Ich hab das nicht so empfunden, wie die Großen sagen. Ich fand das nicht so schlimm und schmerzhaft, wie die sagen. Stimmt was mit mir nicht? Hätte ich es nicht vorher merken müssen? Hätte ich nicht wissen müssen, dass das was Schlimmes ist? Hätte ich merken müssen, dass ich ihm nicht vertrauen kann?"
Das führt dann im späteren Leben oft dazu, dass sie ihren eigenen Instinkten nicht trauen, denn sie haben ja den Eindruck gewonnen, dass mit ihnen was nicht stimmt, weil sie die angebliche Brutalität nicht erkannt haben und es vielleicht sogar ganz angenehm fanden. Sie reden sich selber ein, dass sie total verkorkst sind. Und das führt zu einem Misstrauen gegenüber möglichen Partnern, denn wenn man das Gefühl hat, dass man selbst seinem Urteil nicht trauen kann, ist es schwer, nicht ständig den anderen und seine Motive zu hinterfragen.
Ironischerweise wird das aber eben gerade dadurch angeheizt, dass man so ein verzerrtes Bild von sexuellem Kindesmissbrauch zeichnet, bei dem es eigentlich unvorstellbar wäre, dass sich das Kind nicht in dem Moment als Opfer betrachtet.

(Zu dem Thema kann ich das Buch "The Trauma Myth" von Susan Clancy empfehlen.)

Pauschalisieren kann man es nicht, aber; wenn der Körper nicht reif ist um ein Kind auszutragen, dann würde ich schon von einen schweren Gesundheitsrisiko sprechen, wir reden immerhin von einer damals 11jährigen.

Na ja, aber wenn sie schwanger werden kann, dann ist normalerweise auch der Körper im Prinzip weit genug entwickelt, um ein Kind zur Welt zu bringen. In der Natur ist es ja nun nicht der Normalfall, dass Weibchen geschlechtsreif werden und dann noch sechs Jahre warten bis zur ersten Paarung.

0
Geschrieben am
(Geändert am 23. Januar 2024 um 18:52 Uhr)
Proxy Voter
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Grundsaetzlich ist es zu begruessen, wenn sich nicht-Juristen nicht nur mit dem Sachverhalt eines Urteils, sondern auch der Rechtslage beschaeftigen. Allerdings gilt spaetestens fuer alles nach dem Allgemeinen Preussischen Landrecht, dass deutsche Gesetze von Experten fuer Experten gemacht werden. Ohne entsprechende Ausbildung und/oder Fachliteratur kann ihr Text nicht verstanden werden, dafuer sind sie schlicht nicht gemacht. Die verwendete Sprache sowie die jeweiligen Formulierungen sind hochspezifisch und oftmals gepraegt von jahrezehnte- oder jahrhundertelangen Auslegungen durch Wissenschaft und Rechtsprechung oder nur dann sinnhaft zu verstehen, wenn man Bezuege zu anderen Normen erkennt.

Nochmal, ich finde es sehr gut wenn sich Laien mit Jura beschaeftigen, aber ohne Hilfsmittel ist es schlicht nicht sinnvoll zu machen. Zum Glueck sind solche Hilfsmittel inzwischen einfach zugaenglich, juristische Fachliteratur findet sich in fast jeder Universitaetsbibliothek und viele Land- und Oberlandesgerichte haben oeffentlich zugaengliche Bibliotheken. Der einfachste Weg fuer eine konkrete Diskussion wie hier ist es dabei, in einen sog. Kommentar zu schauen, i.e., ein Buch, in dem ein gesamtest Gesetz, Norm fuer Norm, kommentiert und erklaert wird. Fuer das StGB ist der Kommentar von Thomas Fischer sehr empfehlenswert, da er sowohl gut zu lesen als auch praxisnah ist.

1. Zum hier relevanten Par. 177 VIII Nr. 2 a StGB, der sich nur durch den Verweis auf Para 250 Abs. 2 Nr. 3 StGB (Schwerer Raub) erschliesst, der identische Sprache nutzt:

Wie ausgefuehrt, wissen wir nicht, ob ueberhaupt der notwendige entgegenstehende Wille des Opfers vorlag. Die StA und das Gericht, die den Fall kennen, gingen nicht davon aus.

Selbst wenn man dies annimmt, setzt Abs. 8 Nr. 2 a voraus, dass das Opfer "bei" der Tat (und nicht, wie in lit. a "durch" die Tat) koerperlich schwer misshandelt. Erforderlich ist also, dass die Misshandlung adequat und aequivalent kausel waehrend der Tat eintritt (ein blosses Risiko schwerer Folgen genuegt gerade nicht). Unabhaengig davon, dass eine Schwangerschaft keine schwere Misshandlung darstellt, ist dies ersichtlich nicht der Fall.

Entsprechend der lang etablierten Auslegung von Para 250 Abs. 2 Nr. 3 a StGB setzt eine "schwere koerperliche Misshandlung" eine Koerperverletzung voraus, die in ihrer Intensitaet einer schweren Gesundheitsschaedigung i.S.d. Para 250 Abs. 1 Nr. 1 c oder einer rohen Misshandlung i.S.d. Para 205 StGB entspricht. Die Schwelle hierfuer ist sehr hoch. Dies zeigt sich schon daran, dass die Strafdrohung der von lit. b entspricht, welcher eine konkrete Todesgefahr erfordert, oder aber der von Para 212, welcher die erfolgreiche Toetung(!) eines Menschen bestraft. Beispiele sind Dinge wie schmerzthafteste, monatelang nicht heilende Knochenbrueche, mit denen eine Schwangerschaft erkennbar nicht vergleichbar ist.

Schliesslich erfordert die Norm noch den Vorsatz zur Herbeifuehrung dieser Folge, der hier ebenfalls nachgewiesen werden muesste.

Relevanter Tatbestand ist daher eher Para 176c Abs. 1 Nr. 2 (a) StGB. Dieser hat eine Strafdrohung von Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, sodass die hier verhaengte Strafe deutlich ueber der Mindeststrafe liegt (und, erneut, der Grenze der amtsrichterlichen Strafgewalt nahekommt).

2. Der im Artikel als "Erpressung" bezeichnete Tatkomplex wurde laut dem BILD "Artikel" im gegenstaendlichen Verfahren nicht angeklagt.

3. Obligatorische Sicherheitsverwahrung "bei Sexualdelikten" ist eine voellig unverhaeltnissmaessige, eklatant verfassungswidrige Idee. Unabaengig davon, dass eine Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung keine Strafe, sondern eine Nebenfolge aufgrund einer schwerwiegenden Gefaehrdung der Allgemeinheit ist, die ersichtlich nur bei einem sehr kleinen Teil aller Taeter vorliegt (und fuer die diese Folge dan auch angeordnet werden kann): Das Verbreiten (!) eines (!) unbefugten Fotos der Unterwaesche (184k StGB) oder einvernehmliche sexueller Handlungen in der Oeffentlichkeit (183a StGB) soll schwerer bestraft werden als alle (!) denkbaren Straftaten gegen das Leben, die koerperliche Unversehrheit oder die Freiheit, etwa Mord oder Brandstiftung mit Todesfolge? Und welcher Strafzweck soll mit so einem solchen Vorgehen verfolgt werden?

2
Geschrieben am
Sajoma
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Wilde Mischung hier aus "sexuelle Nötigung/Missbrauch ist gar nicht so schlimm für das Kind" und "Erwachsene, die sowas tun, sind für mich keine Menschen mehr". Vereint jemand beide Positionen in sich? Würde mich sehr interessieren, wie.

Was die psychologische These angeht, will ich mich nicht versteigen; sie klingt nicht unplausibel, gilt aber sicherlich nur für die Fälle, die sie konkret benennt: solche, in denen Kinder währenddessen nichts Traumatisches erfahren haben. Nun sind solche Beziehungen ja meist nicht im luftleeren Raum möglich, oft sind es benachteiligte Kinder, denen Missbrauch widerfährt, ohne dass es jemand merkt. Traumatische Missbräuche im "klassischen" Sinne also außen vor.
Bei der These gleitet man jedenfalls leicht in den Bereich ab, der der Autorin ja auch vorgeworfen wird: dass man damit die Schwere der Tat relativiert. Auch, wenn sie das so nicht meint. Dementsprechend ist eine klare Distanzierung von solchen Handlungen umso wichtiger.

Aber zu Schwangerschaften in der Adoleszenz möchte ich dann doch immerhin Literatur da lassen, hier bitteschön:

https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/adolescent-pregnancy

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC10002018/

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Geschrieben am
(Geändert am 23. Januar 2024 um 20:10 Uhr)
Sajoma
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Na ja, aber wenn sie schwanger werden kann, dann ist normalerweise auch der Körper im Prinzip weit genug entwickelt, um ein Kind zur Welt zu bringen. In der Natur ist es ja nun nicht der Normalfall, dass Weibchen geschlechtsreif werden und dann noch sechs Jahre warten bis zur ersten Paarung.


Dazu noch: nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Andere Säugetiere können beispielsweise bei der Geburt laufen, davon sind wir weit entfernt. Und auch unsere knöcherne Struktur ist mit 11 Jahren noch nicht ausgereift - Mädchen wachsen meist noch bis etwa zum 14. Lebensjahr, und dabei wächst nicht zuletzt die Hüfte mit.

1
Geschrieben am
Klopfer
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Wilde Mischung hier aus "sexuelle Nötigung/Missbrauch ist gar nicht so schlimm für das Kind"


Bei der These gleitet man jedenfalls leicht in den Bereich ab, der der Autorin ja auch vorgeworfen wird: dass man damit die Schwere der Tat relativiert. Auch, wenn sie das so nicht meint. Dementsprechend ist eine klare Distanzierung von solchen Handlungen umso wichtiger.


Oder man kann sich auch einfach rational mit der Sache beschäftigen ohne ständig einen Affentanz aufführen zu müssen, weil einem sonst irgendein Arschloch unterstellt, man wolle irgendwas verharmlosen. Oh ja, erzählen wir doch lieber dauernd, dass Kinder, die Opfer von so etwas sind, sich niemals davon erholen werden und dazu verdammt sind, ihr ganzes Leben lang zu leiden, das ist ja so viel humaner als Hoffnung zu geben und vielleicht besser zu untersuchen, welche Folgen tatsächlich und mit welcher Wahrscheinlichkeit auftreten. Nein, da ist es natürlich viel wichtiger, Sachen wie "Kindesmissbrauch ist schlecht", an denen gar keiner zweifelt, möglichst laut zu brüllen und damit den anderen zu unterstellen, sie fänden Kindesmissbrauch ja schon ziemlich okay.
Echt, da könnte ich das Kotzen kriegen.

Dazu noch: nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Andere Säugetiere können beispielsweise bei der Geburt laufen, davon sind wir weit entfernt.

Aber wenn wir nach der Geburt laufen könnten, würden wir es auch tun.
Und ohne die zivilisatorischen Tabus gegen zu frühen Sex würde genau was den Menschen daran hindern, sich zu paaren, sobald die Geschlechtsreife einsetzt?

Und auch unsere knöcherne Struktur ist mit 11 Jahren noch nicht ausgereift - Mädchen wachsen meist noch bis etwa zum 14. Lebensjahr, und dabei wächst nicht zuletzt die Hüfte mit.

Und die meisten Mädchen können mit 11 auch noch keine Kinder kriegen.

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Geschrieben am
mischka
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3. Obligatorische Sicherheitsverwahrung "bei Sexualdelikten" ist eine voellig unverhaeltnissmaessige, eklatant verfassungswidrige Idee.
Ich finde hier hat die Gesellschaft das Recht zum Selbstschutz. Vielleicht sogar die Pflicht.
Unabaengig davon, dass eine Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung keine Strafe, sondern eine Nebenfolge aufgrund einer schwerwiegenden Gefaehrdung der Allgemeinheit ist,
Genau das ist der Fall, da stimme ich dir zu. Vergewaltiger haben gezeigt, dass sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, und in Gegensatz zu anderen Delikten, geschehen diese aus natürlichen Trieben heraus, die aber schwer zu unterdrücken sind. Gerade bei Pädophilie reden wir hier von 40-50% Rückfallquote, was meiner Meinung nach eine Sicherheitsverwahrung rechtfertigt. Bei derart hohen Rückfallquoten ist der Selbstschutz der Gesellschaft meiner Auffassung nach dringend angezeigt.
die ersichtlich nur bei einem sehr kleinen Teil aller Taeter vorliegt (und fuer die diese Folge dan auch angeordnet werden kann)
40-50% ist kein sehr kleiner Teil! Andere Sexualstraftäter haben eine Rückfälligkeitsquote von 22%, was jetzt auch schon Recht happig ist. Bei Mord liegt die Rückfallquote übrigens unter 2%.
Das Verbreiten (!) eines (!) unbefugten Fotos der Unterwaesche (184k StGB) oder einvernehmliche sexueller Handlungen in der Oeffentlichkeit (183a StGB) soll schwerer bestraft werden als alle (!) denkbaren Straftaten gegen das Leben, die koerperliche Unversehrheit oder die Freiheit, etwa Mord oder Brandstiftung mit Todesfolge?
sorry für habe ich mich falsch ausgedrückt, ich meine im speziellen Vergewaltigungen und Pädophilie.
Und welcher Strafzweck soll mit so einem solchen Vorgehen verfolgt werden?
Gar keiner, es geht um Selbstschutz. Ich würde diesen Menschen gerne helfen, aber Pädophilie ist nach aktuellem Forschungsstand nicht heilbar. Hier geht Bevölkerungsschutz vor Täterschutz.

2
Geschrieben am
Gast
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Man kann auch darüber diskutieren, ob einer "natürliche" Geschlechtsreife überhaupt vorliegt, im 19. Jh. wurden Mädchen im Durchschnitt erst mit 17 Jahren geschlechtsreif. (Quelle: https://www.quarks.de/gesundheit/medizin/darum-kommt-die-pubertaet-immer-frueher/)

Insofern wäre ich mal mit dem Vergleich zu anderen Säugetieren vorsichtig. Vielleicht ist es von "Mutter Natur" gar nicht vorgesehen, dass ein 11 jähriges Mädchen schwanger werden kann.

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Geschrieben am
Parias
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Wilde Mischung hier aus "sexuelle Nötigung/Missbrauch ist gar nicht so schlimm für das Kind" und "Erwachsene, die sowas tun, sind für mich keine Menschen mehr".


Oje, ich habs gewusst, dass es zu Mißverständnissen kommen wird:batsch:

Klopfer hat ganz gut erklärt wie es gemeint ist, nämlich dass das Opfer es nicht so schlimm fand (was nicht heißen soll, dass der Übergriff nicht schlimm war) und diese "Aber du musst es schlimm gefunden haben, sonst stimmt mit dir was nicht" eher den Kind verwirrt und verunsichert als das es ihn hilft.

"Zu den Erwachsen, die sowas tun, sind keine Menschen mehr", wenn der Kerl nicht unter Pädophilie leidet (was die Sache auch nicht besser machen würde), dann ist er und seinesgleichen Abschaum, weil sie sich bewußt an Schutzbefohlenden vergreifen.

Da im Text auch nicht hervorgeht, ob der Mann unter Pädophilie leidet, gehe ich mal davon aus, dass er Abschaum ist.

Tut mir leid, aber Kinder stehen bei mir auf der obersten Stelle wenn es deren Schutz geht und wer sich an ihnen vergreift ist bei mir unten durch.


Na ja, aber wenn sie schwanger werden kann, dann ist normalerweise auch der Körper im Prinzip weit genug entwickelt, um ein Kind zur Welt zu bringen


Normalerweis müsste man meinen Ja, aber die jüngste Mutter war gerade fünf Jahre alt, als sie ihr Kind bekam:

https://de.wikipedia.org/wiki/Lina_Medina

Mit fünf Jahren bist du nicht mitnichten körperlich bereit ein Kind auszutragen und wenn ich mir so manche Kinder ansehe, die zwar körperlich frühreif sind, aber geistlich eher nicht.:huh:

Insofern wäre ich mal mit dem Vergleich zu anderen Säugetieren vorsichtig. Vielleicht ist es von "Mutter Natur" gar nicht vorgesehen, dass ein 11 jähriges Mädchen schwanger werden kann.


Und trotzdem gibt es mehr als genug Fälle, wo es passiert.
Warum? Als ob Mutter Natur selbst nicht weiß was sie will:schulterzuck:

1
Geschrieben am
(Geändert am 23. Januar 2024 um 22:59 Uhr)
pretium
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@Parias: "Tut mir leid, aber Kinder stehen bei mir auf der obersten Stelle wenn es deren Schutz geht und wer sich an ihnen vergreift ist bei mir unten durch."

Gut, dass du das nochmal klargestellt hast. Ich wollte schon die Polizei, den Staatsschutz, und Ursula von der Leyen anrufen. Jetzt musst du aber noch schnell erklären, warum dir das statement leid tut. Bist wohl doch ziemlich verdächtig. ...Ursula? Komm schnell, uns ist wieder einer ins Netz gegangen! Bring das Stopp-Schild!

@Klopfer: Danke für die Buchempfehlung, hab es mir gleich bestellt. Ich störe mich schon lange sehr an der öffentlichen Rhetorik zu dem Thema, wo dann oft schnell von "zerstörten Seelen" usw usf gefaselt wird. Prima Nachricht an das Kind: An dir wurde was kaputt gemacht, quasi das wichtigste an dir, und es wird NIE WIEDER HEIL WERDEN. Du bist auf ewig beschädigt. Oft von den gleichen Leuten die rummotzen "Ey, ist ist kein Kindesmissbrauch, weil damit suggerierst du, dass man ein Kind auch richtig gebrauchen kann. Du musst es sexualisierte Gewalt nennen!!!"
... ich bin also gespannt, ob mein bisheriges Bauchgefühl, wie falsch das ist, durch das Buch mit Fakten untermauert wird.

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Geschrieben am
Parias
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@pretium: Auch wenn Du es ironisch gemeinst hast, hier eine kurze Erklärung: man wird schnell als fackeltragener Mob abgetan, wenn man für härtere Strafen ist.


Oft von den gleichen Leuten die rummotzen "Ey, ist ist kein Kindesmissbrauch, weil damit suggerierst du, dass man ein Kind auch richtig gebrauchen kann. Du musst es sexualisierte Gewalt nennen!!!"


.....
Muss ich das jetzt verstehen? Wie verdreht muss man sein, wenn man daraus eine Suggestion lesen kann? Und wo ist jetzt der Unterschied zwischen "Kindesmissbrauch" und "sexualisierte Gewalt", außer dass es Korinthenkackerei ist?

Und warum glaube ich, dass es von deselben Leute kommt, die ich oben beschrieben habe?

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Geschrieben am
ObsidJan
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@Gast:

Ich gehe mal schwer davon aus, dass das nicht usus ist bei den Roma.
Mit 13 Jahren ist sicher ein Einzelfall, aber ansonsten: doch, frühe Heirat und Schwangerschaft sind leider Usus. Das Durchschnittsalter für das erste Kind liegt bei 18 Jahren (das bedeutet, bei einigen liegt es darüber und bei einigen deutlich darunter). Historisch wurden Mädchen zwischen 14 und 16 verheiratet.

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Geschrieben am
Gast
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Naja, aber ich bezweifle, dass das schwängern der eigenen (Stief)Tochter mit 11 usus ist.

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Geschrieben am

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