Wer aus dem Gefängnis flieht, wohnt nicht mehr da
Eigentlich ganz logisch, aber offenbar musste ein Gericht das doch klarstellen. Es ging um einen Häftling, der aus dem offenen Vollzug abgehauen war. Ein "Medium" (es wird nicht klar, ob es eine Website oder eine Zeitung war) veröffentlichte einen Artikel über den Flüchtigen mitsamt Fotos. Der Flüchtige verlangte dann (vertreten von seinem Anwalt) die Unterlassung der Veröffentlichung der Bilder und Schilderungen seiner kriminellen Handlungen und gab dabei die Adresse des Gefängnisses als seine Anschrift an. Das LG Frankfurt und nun auch das OLG wiesen den Antrag ab, weil ein Gefängnis, in dem der Mann gar nicht mehr einsitzt, nicht als ladungsfähige Anschrift gelten kann. Hätte man sich eigentlich denken können. Auch als sein Anwalt.
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Naja, wäre aber auch blöd gewesen, seine echt Adresse anzugeben, dann hätten sie ja bloß vorbeifahren brauchen und ihn einsammeln... nicht, dass ich die Leute nicht für so doof halten würde, das trotzdem zu tun...